Wie in der Vergangenheit auch werden an alle Anwohner, die aufgrund der Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet sind, vor ihren Grundstücken Laub zu entfernen, kostenfreie Laubsäcke aus Papier ausgegeben.
Ab dem 6. Oktober 2026 werden die Laubsäcke an folgenden Stellen ausgegeben:
- Rathaus der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Bürgerbüro;
- Postfiliale im Ortsteil Hennickendorf;
- Tankstelle im Ortsteil Herzfelde;
- Gemeindebüro Lichtenow (jeweils den ersten und dritten Dienstag des Monats in der Zeit von 17-18 Uhr).
Über die Laubsäcke der Gemeinde darf nur das Laub der Straßenbäume entsorgt werden. Dabei dürfen die Laubsäcke nicht schwerer als 20 kg sein. Die Abholung der Laubsäcke erfolgt in allen Ortsteilen ab dem 13. Oktober 2026, jeweils dienstags. Eine telefonische Vorankündigung ist nicht notwendig. Die Laubsäcke sind am Entsorgungstag bis 6 Uhr vor dem Grundstück bereitzustellen.
Und wohin mit den Laub- und Gartenabfällen von meinem Grundstück?
Das auf Privatgrundstücken anfallende Laub und die anderen Gartenabfälle sind, soweit nicht selbst kompostierbar, dem vom Landkreis organisierten Entsorgungssystem zuzuführen. Nutzen Sie hierfür ihre Grüne Tonne oder die Laubsäcke vom Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland. Weitere Informationen finden Sie auch auf: www.entsorgungsbetrieb-mol.de
Es ist nicht gestattet das Laub und Gartenabfälle vom eigenen Grundstück auf öffentlichen Straße oder Flächen zu entsorgen. Selbstverständlich ist es ebenfalls nicht gestattet Gartenabfällen auf unbefestigte Fahrbahnen aufzubringen, um gegebenenfalls Unebenheiten auszugleichen. Diese Stellen werden sich nach einsetzender Verrottung spätestens beim nächsten Regen in Schlamm verwandeln. Diese Form der Entsorgung ist illegal und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Darüber hinaus belastet diese „kostenfreie Entsorgung" zusätzlich den Haushalt der Gemeinde.

