Sanierungsgebiet

Finanzierungshilfen im Sanierungsgebiet

Sanierungsgebiet

Finanzierungshilfen im Sanierungsgebiet Ortszentrum Rüdersdorf bei Berlin

Ein lebendiges Ortszentrum als attraktiver Standort für Wohnen und Gewerbe ist ein wesentliches Ziel der Ortsentwicklung von Rüdersdorf. Diese besondere Aufmerksamkeit wird in der Ausweisung des Ortszentrums als Sanierungsgebiet deutlich. Seine Stärkung ist über die Gemeindegrenzen hinaus wichtig für die Funktion der Gemeinde.

Die Politik des Landes ist gemäß dem Motto der Landesplanung „Stärken stärken“ auf die Entwicklung der Zentren ausgerichtet. Diesem Anliegen sind eine Reihe von Förder- und Darlehensprogrammen, aber auch Möglichkeiten der Steuerabschreibung gewidmet. Voraussetzung für die Gewährung der Finanzierungshilfen für Vorhaben im Ortszentrum von Rüdersdorf ist, dass sie den Zielen der Sanierung entsprechen müssen. Hier sollte schon frühzeitig der Kontakt zum Fachbereich Bauen bei der Gemeindeverwaltung und dem Sanierungsträger gesucht werden.

Ein wichtiger Grundsatz ist, dass jede Förderung vor dem Baubeginn zunächst beantragt und bewilligt werden muss. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Das Land Brandenburg als Fördergeber hat den Umsetzungsplan für das Sanierungsgebiet bestätigt, in dem die förderfähigen Vorhaben bis zum Ende der Gesamtmaßnahme aufgeführt sind.

BSG - Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH

Treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Rüdersdorf
Herr Dr. Uwe Schieferdecker
Ludwig-Richter-Straße 23
14467 Potsdam

E-Mail: u.schieferdecker(at)bsgmbh.com

Hier finden Sie das Antragsformular.

 

Steuerabschreibungen nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz

In Sanierungsgebieten sowie bei unter Denkmalschutz stehenden Objekten können im Jahr der Fertigstellung und den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent der Kosten für Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB steuerlich abgesetzt werden, in den folgenden Jahren 7 Prozent. Voraussetzung ist eine Zustimmung der Gemeinde bzw. bei Denkmalobjekten der Denkmalpflege vor Baubeginn und deren zustimmende Bescheinigung nach Fertigstellung. Über die Höhe der Absetzung entscheidet das zuständige Finanzamt.

Antragsteller: Eigentümer
Anträge: Steuerberater bzw. Abteilung 1

Wohnraumförderung ILB

Die 2009 in Kraft getretene neue Förderrichtlinie Stadterneuerung setzt in der Fortschreibung von 2012 das Primat auf die Wohnraumförderung vor der Städtebauförderung. In der Wohnraumförderung werden Finanzierungsbeiheilfen für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden mit mindestens drei Wohnungen gewährt. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Drittel der Nutzfläche Wohnfläche sind. Außerdem muss der Antragsteller 15 % der Investitionssumme an Eigenanteil ohne Kreditierung vorweisen können.

Bei der Wohnraumförderung handelt es sich um eine Darlehensförderung. Der besondere Vorteil besteht darin, dass das Darlehen über 15 Jahre zinsfrei ist. 

Antragsteller: Eigentümer
Antrag: Investitionsbank des Landes Brandenburg nach Aufnahme des Vorhabens in eine Prioritätenliste  der Gemeinde

Förderung energetischer Sanierung

Für selbstgenutztes Wohneigentum wird im Sanierungsgebiet darüber hinaus auch die energetische Sanierung gefördert. Für die Gewährung von Zuschüssen durch die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. U.a. muss das Gebäude vor dem 03. Oktober 1990 errichtet worden sein, die Kosten der energetischen Sanierung müssen über 500€/m² Wohnfläche liegen und mindestens das energetische Neubau-Niveau entsprechend aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht werden. Es werden zudem Anforderungen an Einkommensgrenzen und finanzielle Eigenleistungen der Antragsteller gestellt.

Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen und Darlehen an.

Antragsteller: Eigentümer
Antrag: Investitionsbank des Landes Brandenburg bzw. Kreditanstalt für Wiederaufbau über die Hausbank

Förderung von Wohneigentum

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert den Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, von leer stehenden Wohnungen oder bereits bewohnten Wohnungen im Sanierungsgebiet. Unterstützt wird beispielsweise auch der behindertengerechte Umbau einer vorhandenen Wohnung. Die Zuwendung  erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen und setzt sich aus einer Grundförderung und verschiedenen Zusatzförderungen zusammen.

Die Antragstellung ist an Einkommensgrenzen geknüpft, die sich an den Regelungen der früheren Eigenheimzulage orientieren. Eine Kombination mit Städtebaufördermitteln ist möglich.

Antragsteller: Familien mit Kindern und / oder schwerbehinderten Angehörigen
Antrag: Investitionsbank des Landes Brandenburg