Kinder- und Jugendbeteiligung

Mach mal 18a

Kinder- und Jugendbeteiligung

Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

Mit dem Paragrafen 18a „Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen“ der Kommunalverfassung (BbgKVerf), werden die Brandenburger Kommunen verpflichtet, Kinder und Jugendliche in allen Entscheidungen zu beteiligen, die ihre Interessen berühren. 

Junge Menschen lernen durch Jugendbeteiligung den Umgang mit einem demokratischen System.

In Rüdersdorf bei Berlin stehen auch in den kommenden Jahren spannende Projekte und Baumaßnahmen auf dem Plan, zum Beispiel eine öffentliche Spiel- und Bewegungsfläche, die Gestaltung des Quartiersplatz, Neubauten von Hort- und Kita-Einrichtungen und vieles mehr. Die Einbeziehung der Kinder und Jugendliche ist hierbei eine Bereicherung. 

Seit Februar 2023 ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in unserer Hauptsatzung der Gemeinde verankert. Die Beteiligungs- und Mitwirkungsformen sind

  1. projektbezogene Formen der Beteiligung, insbesondere durch Mitgestaltung im Rahmen von Verkehrs- und/oder Stadtplanung und Neubauten, die Kinder und Jugendliche betreffen und schulbezogene Projekte; 
  2. mediengebundene Formen der Beteiligung, wie Kinder- und Jugendseiten in Zeitungen, Zeitschriften und Internet, Kindersendungen im Radio und TV;
  3. offene Formen der Beteiligung, die spontan und anlassbezogen initiiert werden, insbesondere durch Kinder- und Jugendforen, Kinderkonferenzen, Kinderversammlungen.

Zur Beteiligung von Kindern wurde zusätzlich eine Person beauftragt. Diese wird ehrenamtlich tätig und trägt die Bezeichnung „Ansprechstelle für Kinder- und Jugendbelange“.