Gemeindevertretung

Gemeindevertretung

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Im Gemeindezentrum Herzfelde finden die meisten Sitzungen statt.

Gemeindevertretung

Nirgendwo sonst hat die Beteiligung der Menschen einen so unmittelbaren Einfluss auf politische Entscheidungen wie in einer Kommune. Kommunalpolitik ist auf die Lösung ganz konkreter Aufgaben und Probleme hier vor Ort gerichtet. Aber ohne Aktive geht es nicht. Dabei gibt es viele verschiedene Möglichkeiten sich einzubringen:

Bei den Kommunalwahlen werden alle fünf Jahre die Gemeindevertretung und die einzelnen Ortsbeiräte in der Gemeinde neu und direkt gewählt. Sie wählen in erster Linie Personen und keine Parteien. Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter sowie Ortsbeiräte sind ehrenamtlich tätig. Die Gemeindevertretung ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit es gesetzlich nicht anders geregelt ist. Zu den wichtigsten gehören die Kontrolle der Verwaltung und die Verabschiedung des kommunalen Haushalts. Das heißt, die Mitglieder der Gemeindevertretung bestimmen, wie viel Geld die Kommune in welchen Bereichen ausgibt und wo sie Geld über Gebühren einnimmt. Ein Engagement bei den lokalpolitisch aktiven Parteien und Gruppierungen ist daher eine Möglichkeit sich einzubringen – meist geht dies auch ganz ohne „Parteibuch“.

Die Sitzungen der Gemeindevertretung, der Fachausschüsse und Ortsbeiräte sind öffentlich. Dort können Sie sich nicht nur über aktuelle Themen der Gemeinde informieren, sondern auch eigene Anfragen stellen sowie Vorschläge oder Anregungen unterbreiten.  

Welche Gremien gibt es? 

Die Gemeindevertretung besteht aus 29 Mitgliedern. Alle fünf Jahre werden 28 Mitglieder der Gemeindevertretung bei den Kommunalwahlen gewählt. Die Bürgermeisterin ist ebenfalls Mitglied der Gemeindevertretung. Sie wird per Direktwahl alle 8 Jahre gewählt.

In der laufenden Wahlperiode besteht die Gemeindevertretung aus 24 Mitgliedern. Bei der Wahl 2019 konnte eine Partei nicht alle ihr zufallenden Mandate besetzen. Ein weiteres Mitglied ist im Laufe der Wahlperiode verstorben. 

Wichtigste Aufgabe ist der Beschluss des kommunalen Haushalts. Aber auch Satzungen wie zum Beispiel über Kitagebühren, die Schaffung neuer Baugebiete oder der Bau oder die Sanierung von Wegen und Straßen wird in der Gemeindevertretung beschlossen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.

Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Bürgerinnen und Bürger haben die Chance in der Bürgerfragestunde fragen zu stellen.

Die Entscheidungen der Gemeindevertretung werden in den Fachausschüssen vorbereitet. Die Sitzungen der Fachausschüsse sind öffentlich. Bürgerinnen und Bürger haben die Chance in der Bürgerfragestunde fragen zu stellen. In der aktuellen Wahlperiode gibt es folgende Ausschüsse:

Jeder unserer vier Ortsteile besitzt einen Ortsbeirat. Sie sind in Fragen die den jeweiligen Ortsteil betreffen anzuhören. Die Mitglieder der Ortsbeiräte werden bei den Kommunalwahlen alle fünf Jahre extra gewählt. Der Ortsbeirat wählt, zu Beginn einer jeden Wahlperiode, aus seinen Mitgliedern einen Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin. Die Sitzungen der Ortsbeiräte sind öffentlich. Bürgerinnen und Bürger haben die Chance in der Bürgerfragestunde fragen zu stellen.

Die Gemeindevertretung hat die Einrichtung von drei Beiräten beschlossen. Durch sie sollen die Interessen bestimmter Gruppen noch einmal besonders berücksichtigt werden. Die Mitglieder der Beiräte können an den Fachausschüssen teilnehmen und sind in den Belangen zu berücksichtigen, die sie betreffen.