Uferinstandsetzung Rüdersdorfer Gewässer; Höhe Straße 'Am Kanal'

Information über die Erneuerung der Ufereinfassung am Straußberger Mühlenfließ; Abschnitt zwischen Bergbrücke und Hennigbrücke.

Ab Oktober 2018 erfolgt die Wiederherstellung des alten Profils der Ufer durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin vor den Grundstücken "Am Kanal" in 15562 Rüdersdorf bei Berlin.

Bauablauf:
Die bisherige, aber eingekürzte Pfahlreihe dient künftig als sogenannte Fußsicherung für eine Schrägufersicherung mit Wasserbausteinen. Dazu erfolgen im groben folgende Arbeiten:

Auf einer Breite von ca. zwei Meter wird landseitig die Holzpfahlreihe freigelegt und diese anschließend ca. 0,25 Meter unter dem Wasserspiegel horizontal abgeschnitten.
In dem genannten 2-Meter-Baubereich wird dann eine Böschung plan und eben hergestellt. Hier erfolgt der Einbau von Wasserbausteinen.
Den Abschluss bildet die Abdeckung des Baubereichs mit Mutterboden und Rasenansaat.

Die aktuell geplanten Arbeiten entsprechen denen an der Bergbrücke oder am Museumspark.

Ausholzungsarbeiten:
Im Bauabschnitt zwischen Bergbrücke und Hennigbrücke blieb im Zuge der Planungen festzustellen, dass die unmittelbar an der Uferkante befindlichen Bäume an/auf den alten, auch, "alternativen" Ufersicherungen stehen.
Aus Gründen der fach-/ sachgerechten Bauumsetzung aber auch der Stand- und Arbeitssicherheit wurde entschieden, dass die direkt an der Uferlinie stehenden Bäume zurückgenommen werden.
Betroffen in dem knapp 800 m langen Abschnitt sind 23 Bäume, die in einem Abstand von bis zu 2,0 m von der Pfahlreihe entfernt stehen.

Die Ausholzungsarbeiten sollen gleich zu Beginn der eigentlichen Baumaßnahme erfolgen.

Ersatzmaßnahmen:
Als Ausgleich für die erforderlichen Ausholzungsarbeiten sind entsprechend der Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland nach Abschluss der Arbeiten im Uferbereich landseitige Ersatzpflanzungen mit Bäumen und Sträuchern vorgesehen.
Wasserseitig erfolgt eine Initialbepflanzung der Böschung mit Schilf.

Kostenverteilung:
Grundstücksnutzer tragen lediglich den Rückbau ihrer Anlagen und Anpflanzung, die zur Schaffung des Baufreiraumes notwendig sind (Rückbau eventueller Zäune, Wegebefestigungen, Bepflanzungen, Ausstiegsleitern u.ä.) sowie deren Neueinrichtungen nach Bauabschluss.
Alle übrigen Baukosten, wie Rückbau der alten und Bau der neuen Ufereinfassung, baulicher Anschluss an genehmigte Hafeneinfahrten, Regenwassereinleitungen etc., übernimmt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin.