Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07 „Berliner Straße/Ringstraße“ im Ortsteil Hennickendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat in ihrer Sitzung am 12.10.2017 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.07 „Berliner Straße/Ringstraße“ beschlossen.
Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Inhalte der Änderung wurden mit Beschlussfassung zur Einleitung des 1. Änderungsverfahrens gebilligt.

Anlass der Änderung des Bebauungsplanes ist es, die Zielvorstellungen und die daraus resultierenden Festsetzungen und Inhalte des Bebauungsplanes der aktuellen städtebaulichen Entwicklung des Ortszentrums von Hennickendorf anzupassen.

Für den Bebauungsplan Nr. 07 „Berliner Straße/Ringstraße“ 1. Änderung liegt der Entwurf vor. Es besteht die Möglichkeit,sich an der Planung zu beteiligen.

Im Zeitraum

vom 27.12.2017 bis einschließlich 29.01.2018

wird im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung in 15562 Rüdersdorf bei Berlin, Hans-Striegelski-Straße 5 der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07 „Berliner Straße/Ringstraße“ zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGBkann jedermann zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes vorbringen. Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind:

Montags, mittwochs, donnerstags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstags von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Weiterhin kann innerhalb der genannten Frist nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 033638 85-203 eine Einsichtnahme im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Puschkinstraße 5 in 15562 Rüdersdorf bei Berlin erfolgen und Anregungen, Bedenken oder Hinweise zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes ist auch im Internet auf der Seite der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin unter www.ruedersdorf.de, unter der Rubrik Leben & Wohnen/Ortsentwicklung, einsehbar.

Anregungen, Bedenken und Hinweise können an folgende Adresse eingesendet werden:

Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Fachbereich III
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07 „Berliner Straße/Ringstraße“ unberücksichtigt bleiben können und das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07 „Berliner Straße/Ringstraße“ wird hiermit gemäß § 14 der Hauptsatzung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin öffentlich bekannt gemacht.