amtliche Meldebestätigung Ausstellung

  • Kurztext

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Online-Anmeldung: Sie erhalten nach erfolgreicher Online Anmeldung eine Meldebestätigung über das Online-Verfahren

    Informationen für die 115

    -    Diese Dienstleistung steht grundsätzlich als OD - Online Dienst zur Verfügung.
    -    Hinweise zum Prozess für Fragen die nicht Fallabschließend beantwortet werden können: 
    o    Fachliche Fragen: Weiterleitung an die jeweilige Kommune (bekannter 2ndL)
    o    Technische Fragen: Weiterleitung an das Ministerium des Innern und für Kommunales

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

  • Volltext

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
    Diese enthält nachstehende Daten:
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
    Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

  • Rechtsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine

    Keine Gebühren gelten nach erfolgreicher Prüfung bei einer online Anmeldung 

    Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.

    Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.

  • Urheber

    Dr. Laier, RL VII2

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    2/3
  • Zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

  • Status Bibliothekseintrag

    6

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende