Bürgermeisterwahl 2025 in Rüdersdorf bei Berlin
Hauptwahl am 23. November 2025 · Stichwahl ggf. am 14. Dezember 2025
Am 23. November 2025 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin ihre hauptamtliche Bürgermeisterin oder ihren Bürgermeister für die kommende Amtszeit (01.01.2026 - 31.12.2034). Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Wahl – sowohl für Wählerinnen und Wähler als auch für Personen, die sich um das Amt bewerben möchten.
Informationen für Wählerinnen und Wähler
Wer darf wählen?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin haben oder dort seit mindestens drei Monaten leben, sind wahlberechtigt.
Wie wird gewählt?
Die Wahl erfolgt per Stimmzettel in den Wahllokalen oder auf Antrag per Briefwahl. Sollte keine Kandidatin oder kein Kandidat die absolute Mehrheit (über 50 %) erreichen oder das Quorum erfüllen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten statt.
Quorum:
Neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen müssen auch mindestens 15 % der Stimmen aller Wahlberechtigten auf eine Person entfallen, erst dann ist die Wahl gültig.
Beispiel: bei 10.000 Wahlberechtigten müssten auf den Wahlsieger neben der Mehrheit (50 % der abgegebenen Stimmen) auch mindestens 1.500 aller abgegebenen Stimmen entfallen.
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber
Wer kann kandidieren?
Wählbar ist, wer:
- Deutscher oder EU-Bürger ist
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist
- den Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
Nicht wählbar ist, wer z. B.:
- durch richterliche Entscheidung von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen ist
- wegen schwerer Straftaten verurteilt wurde
- ein seinem Herkunftsstaat die Wählbarkeit verloren hat (für EU-Bürger)
Einreichung eines Wahlvorschlags
Wer kann Wahlvorschläge einreichen?
- Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen
- Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber
- Listenvereinigungen (gemeinsamer Vorschlag mehrerer Gruppen)
Einreichungsfrist: Spätestens am 18. September 2025 um 12:00 Uhr
Bei Wahlleiter:
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Wahlleiter
Patrick Rapsch
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Erforderliche Unterlagen (Auswahl):
- Formblatt des Wahlvorschlags (inkl. Zustimmungserklärung)
- Angaben zur Person des Bewerbers (Name, Geburtsdatum etc.)
- Nachweis über ordnungsgemäße Aufstellung (z. B. Protokoll der Nominierungsversammlung)
- Bescheinigung der Wählbarkeit
- Ggf. eidesstattliche Versicherung (v. a. für EU-Bürger)
Unterstützungsunterschriften
Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber, die von keiner Partei oder Wählervereinigung nominiert werden, müssen mindestens 56 Unterschriften von wahlberechtigten Rüdersdorferinnen und Rüdersdorfern vorweisen.
Frist: Bis spätestens 17. September 2025 um 16:00 Uhr
Ausnahmen (keine Unterschriften nötig):
- Amtsinhaberin
- Bewerberinnen oder Bewerber die von Gruppen bzw. Parteien vorgeschlagen werden, die bereits in Gemeindevertretung, Kreistag, Landtag oder Bundestag vertreten sind.
Hinweis: Unterschriften sind nur gültig, wenn sie nach der offiziellen Aufstellung des Bewerbers geleistet wurden. Unterstützer dürfen nur EINEN Kandidaten oder EINE Kandidatin unterstützen.
Formulare & Downloads
Ab dem 30. Juli 2025 stehen alle nötigen Vordrucke und Informationen zur Verfügung:
- wahlen.ruedersdorf.de
- direkt anfordern beim Wahlleiter der Gemeinde Rüdersdorf
Noch Fragen
Bei Rückfragen zur Kandidatur, den Voraussetzungen oder dem Ablauf der Wahl wenden Sie sich bitte an den:
Wahlleiter der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Patrick Rapsch
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berin
wahlen@ruedersdorf.de
Tel.: 033638 / 400
Bekanntmachungen