Auf der Grundlage der Schulbezirkssatzung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin vom 26.10.2006 ist für die Einschulung 2016/2017 das Gemeindegebiet der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin als ein deckungsgleicher Schulbezirk festgelegt.
Die Anmeldung der Grundschülerinnen und Grundschüler erfolgt zunächst in der örtlich zuständigen Grundschule. Die als örtlich zuständige Grundschule ergibt sich aus den nachfolgend aufgeführten Einzugsbereichen:
- Einzugsbereich für die örtlich zuständige Grundschule: Grund- und Oberschule Rüdersdorf, Brückenstraße 78a
- Ortslage Rüdersdorf
- Einzugsbereich für die örtlich zuständige Grundschule: Grundschule „Am Stienitzsee“, OT Hennickendorf, Bahnhofstraße 39
- Ortslage OT Hennickendorf
- Ortslage OT Herzfelde
- Ortslage OT Lichtenow
Die Schulanmeldungen finden wie folgt statt:
An der Grund- und Oberschule Rüdersdorf, Brückenstraße 78 A,
(im Haus 2 Grundschule)
am 20.01.2016 und am 21.01.2016 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Tel. 033638/3303
An der Grundschule „Am Stienitzsee“ OT Hennickendorf, Bahnhofstr. 39,
am 21.01.2016 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Tel. 033434/7254
Das Kind, das eingeschult werden soll und in der Zeit vom 01.10.2009 – 30.09.2010 geboren wurde, ist vorzustellen.
Vorzulegen ist die Geburtsurkunde. Des Weiteren ist bei der Anmeldung die Sprachstandsfeststellung nachzuweisen. Entweder durch eine Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung oder der Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg, gegebenenfalls eine Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs und gegebenenfalls eine Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung.