Die Parkanlage, die die Kindereinrichtung umgibt, soll der Erholung dienen. Leider parken immer wieder Verkehrseilnehmer in diesem Bereich, wodurch die Anlage auf Dauer Schaden nimmt. Vor einiger Zeit wurde deswegen ein Poller aufgestellt. Dieser musste aus brandschutztechnischen Gründen jedoch wieder abmontiert werden.
Nach § 3 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Rüdersdorf vom 30.06.2005, ist das Parken von Kraftfahrzeugen in Anlagen untersagt. Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin ein entsprechendes Hinweisschild an der Zufahrt zur Kindereinrichtung „Sonnenhof“ von der Berliner Straße aufgestellt hat.
Wir bitten alle Besucher der Kindereinrichtung und des Parkes, die Parkplätze in der Ring bzw. Friedrichstraße zu benutzen. Vielen Dank.

