Heute vor 63 Jahren trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Wichtige Grundrechte wurden durch die Väter des Grundgesetztes entwickelt und sind auch noch heute unverändert. Sie garantieren, dass Deutschland Demokratie, Rechts- und Sozialstaat bleibt. Am 23. Mai 1949, also genau heute vor 63 Jahren, verlas der Präsident des Rates das neu entwickelte Grundgesetz offiziell.
Um diesen Tag sichtbar zu würdigen, werden an öffentlichen Dienstgebäuden Flaggen gehisst.
Es gibt aber noch andere Tage im Jahr, an denen die Flaggen wehen:
- Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar, Trauerbeflaggung),
- Am Tag der Arbeit (1. Mai),
- Am Europatag (9. Mai),
- Am Jahrestag des 17. Juni 1953 (Arbeiteraufstand in der DDR),
- Am Jahrestag des Attentats vom 20. Juli 1944,
- Am Tag der Heimat (1. Sonntag im September, nur in Brandenburg,
- Am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),
- Am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem ersten Advent, Trauerbeflaggung),
- Am Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag,
- Am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament.
In der Beflaggungsvorschrift wird die Beflaggung geregelt.
Quellenangabe Foto: © Daniel Gast / PIXELIO