PM 2026/06

Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 53 „Biomassezentrum Hennickendorf“ beginnt

Ab dem 28. Januar 2026 startet die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 53 „Biomassezentrum Hennickendorf“. Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner können sich bis zum 4. März 2026 über die Planungen informieren und dazu Stellung nehmen. Gleichzeitig werden die zuständigen Fachbehörden und Nachbargemeinden zur Stellungnahme aufgefordert.

Die Unterlagen stehen online im Planungs- und Beteiligungsportal des Landes Brandenburg (DiPlanBeteiligung) unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/bplan53biomassezentrum zur Verfügung. Zusätzlich können sie während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Rathauses Rüdersdorf (Hans-Striegelski-Straße 5, 15562 Rüdersdorf bei Berlin) sowie zu den Sprechzeiten des Ortsvorstehers im ehemaligen Rathaus Hennickendorf (Berliner Straße 3, an folgenden Dienstagen von 16 bis 18 Uhr an: 03.02., 17.02., 24.02., 03.03.2026) eingesehen werden.

Bis zum 4. März 2026 besteht die Möglichkeit, Einwendungen oder Hinweise zu dem Vorhaben schriftlich einzureichen. Alle Rückmeldungen werden sorgfältig geprüft, gegeneinander abgewogen und nach Beratung in den zuständigen Fachausschüssen der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt.

Ergänzend laden die Berliner Stadtreinigung (BSR) als Vorhabenträgerin und die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin als Verfahrensträgerin am 17. Februar 2026 um 18.30 Uhr zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in die Aula der Grundschule „Am Stienitzsee“ im Ortsteil Hennickendorf ein. Dort wird das Vorhaben vorgestellt, über den weiteren Ablauf des Planungsverfahrens informiert und es besteht Gelegenheit für Fragen und Austausch.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 53 möchte die BSR die bestehende Kompostieranlage in Hennickendorf technisch modernisieren. Ziel ist es, die Anlage an aktuelle Umweltstandards anzupassen. Unter anderem sollen die bislang offenen Rotteflächen eingehaust werden, um Geruchsemissionen zu verringern. Eine Erweiterung der bereits genehmigten Kapazität ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans.

Bevor der Bebauungsplan beschlossen werden kann, muss noch ein städtebaulicher Vertrag zwischen der BSR als Vorhabenträgerin und der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin abgeschlossen und von der Gemeindevertretung gebilligt werden. Im städtebaulichen Vertrag werden Verabredungen über mit der Planung zusammenhängende Fragen und Maßnahmen getroffen (z.B. über die Übernahme der Planungskosten oder Regelungen zur Minimierung der Verkehrsbelastungen).

Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde am 18. Dezember 2025 von der Gemeindevertretung mit 16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen. Damit ist der formelle Beteiligungsprozess für die Öffentlichkeit eröffnet.

Die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden zum Bebauungsplan Nr. 53 „Biomassezentrum Hennickendorf" finden Sie unter www.ruedersdorf.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen/.