In den vergangenen Tagen und Wochen sind durch verschiedene Informationsquellen zahlreiche Fragen zum derzeit laufenden Verfahren rund um den Bebauungsplan Nr. 53 „Biomassezentrum Hennickendorf“ aufgekommen.
Um das Verfahren besser nachvollziehen zu können und eine Orientierung an den Fakten zu ermöglichen, hat die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin den aktuellen Verfahrensstand zusammengefasst. Zur besseren Lesbarkeit stehen drei Versionen zur Verfügung, die sich inhaltlich nicht unterscheiden, sich jedoch in der Ansprache unterscheiden. Wählen Sie gern die für Sie passende Variante aus.
Vorab sei darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplans ein völlig übliches Vorgehen darstellt und zum Kernauftrag einer Gemeinde gehört. Der Ablauf, die Beteiligungsmöglichkeiten sowie die Fristen sind klar gesetzlich geregelt. Auch das aktuelle Verfahren folgt diesem transparenten Prozess. Alle Unterlagen sind im Ratsinformationssystem der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin einsehbar. Dort ist ebenfalls ersichtlich, dass das Projekt bereits in zahlreichen Gremien vorgestellt wurde, zuletzt mit einer Präsentation zum aktuellen Stand in den Gremien.. Die BSR informiert gesondert auf ihrer Website über das Projekt.
Zusammenfassung
Aktuell gibt es viele Informationen zum BSR-Projekt – hier uns bekannte Fakten:
- Die Fläche ist seit 2010 als Sondergebiet „Kompostierung/Energetische Biomassenutzung“ im Flächennutzungsplan der Gemeinde verzeichnet;
- die Anlage besteht seit Jahrzehnten. Die BSR hat sie 2018 gekauft und schon viel in Verbesserungen investiert.
- Im Mai 2023 forderte das Landesamt für Umwelt (LfU) die BSR auf, neues Umweltrecht zur Luftreinhaltung bei der 1997 genehmigten Anlage anzuwenden. Die BSR muss Flächen mit Bioabfall einhausen (ein Gebäude darum bauen).
- Für die Errichtung der dafür notwendigen Gebäude ist ein Bebauungsplan (B-Plan) notwendig.
- Oktober 2024: Antrag der BSR auf Aufstellung eines B-Plans bei der Gemeinde. Ziel: Modernisierung des bestehenden Biomassezentrums; Bau von Kompostierungshallen („Einhausung“), Sozialgebäude und Biogasanlage; dadurch Verbesserung von Umwelt- und Grundwasserschutz sowie bessere Arbeitsbedingungen.
- Dezember 2024: B-Plan-Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung
- Frühjahr 2025: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit Informationsveranstaltung:
- Fachgutachten lassen eine deutliche Verbesserung (Geruch, Lärm, Staub) erwarten. Was bleibt, ist der Verkehr durch den Ort. Daher ist die Ertüchtigung und Nutzung eines Wirtschaftsweges als Werkszufahrt von der B1/5 im Gespräch.
- Dezember 2025: Entwurf des B-Plans liegt vor; erneute Beteiligung der Öffentlichkeit geplant nach Zustimmung durch die Gemeindevertretung (die Entscheidung heißt „Billigungsbeschluss“);
- Wichtig: Das ist noch NICHT der Beschluss des B-Plans!
- Januar 2026: Veröffentlichung aller Planungsunterlagen und erneute Informationsveranstaltung; jedermann kann Stellung nehmen. Erst nach Auswertung (Abwägung) aller Stellungnahmen durch die Gemeindevertretung kann der B-Plan als Satzung beschlossen werden. Davor muss ein städtebaulicher Vertrag mit der BSR beschlossen werden, um die Kostenübernahme und Auflagen der Gemeinde zu vereinbaren.
Zum Verständnis:
- Mit dem B-Plan wird nicht geregelt wird, ob und wie viel Kompostmaterial die BSR an dem Standort aufbereiten darf. Die dafür benötigten Genehmigungen erteilt das Landesamt für Umwelt – unabhängig vom B-Plan. Gegenüber der Gemeinde hat die BSR aber zugesagt, in Zukunft nicht mehr als die bisher genehmigten Mengen am Standort Hennickendorf zu behandeln.
- Die Ablehnung des weiteren B-Plan-Prozesses würde die vorhandene Anlage nicht beseitigen.
- Ohne B-Plan hat die Gemeinde weniger Einfluss auf die weitere Entwicklung.
- Wann der B-Plan beschlossen wird, entscheidet die Gemeindevertretung. Es ist darauf zu achten, dass alle realistischen Forderungen vorab im städtebaulichen Vertrag verankert sind.
- Einladung zur öffentlichen Diskussion am 11.12.2025 auf der BSR-Anlage
Zusammenfassung einfache Sprache:
Liebe Bewohner von Hennickendorf,
das Projekt der Berliner Stadtreinigung (BSR) in Hennickendorf sorgt im Moment für viele Fragen. Die Kompostanlage gibt es schon seit vielen Jahren. Seit 2010 ist das Gelände im Plan der Gemeinde als Gebiet für Kompostierung eingetragen. Die BSR hat die Anlage gekauft und schon Vieles verbessert.
Das Landesamt für Umwelt verlangt in Zukunft noch strengere Regeln. Deshalb müssen die Bioabfälle in Hallen gelagert und verarbeitet werden. Dafür braucht die Gemeinde einen neuen Plan. Die BSR hat 2024 beantragt, diesen Plan zu erstellen. Ziel ist: moderne Hallen, ein Gebäude mit Toiletten, Umkleiden und Küche für die Arbeiter und eine neue Biogasanlage. Dadurch sollen Gerüche, Lärm und Staub weniger werden und kein schmutziges Wasser mehr ins Grundwasser gelangen.
2025 gab es dazu eine erste Information für die Menschen. Fachleute sagen: Die meisten Belastungen werden kleiner. Nur viel Verkehr wird bleiben. Deshalb wird über eine neue Zufahrt von der Bundesstraße nachgedacht.
Im Dezember 2025 entscheidet die Gemeindevertretung über den nächsten Schritt. Wenn es eine Mehrheit gibt, können ab Januar 2026 alle Menschen die Unterlagen einsehen und ihre Meinung dazu abgeben. Erst danach kann der Plan beschlossen werden.
Wichtig ist: Der Plan entscheidet nicht über die Menge an Abfall. Das macht das Landesamt für Umwelt. Die BSR sagt uns aber zu, keine größeren Mengen zu verarbeiten als heute schon genehmigt sind. Auch wenn der Plan abgelehnt wird, bleibt der Kompostplatz bestehen. Ohne den Plan hat die Gemeinde aber weniger zu sagen.
Die Gemeinde möchte, dass alle Menschen gut informiert werden und mitreden können. Am 11. Dezember 2025 gibt es dazu eine öffentliche Diskussion am Kompostplatz mit dem Fernsehen.
Freundliche Grüße
Ihre Bürgermeisterin
Sabine LöserAusführliche Erläuterung
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
liebe Hennickendorferinnen und Hennickendorfer,im Zusammenhang mit dem Projekt der Berliner Stadtreinigung (BSR) zur Modernisierung ihres Biomassezentrums im Norden von Hennickendorf sind derzeit viele falsche Informationen im Umlauf. Deshalb möchte ich Sie auf diesem Wege über die mir bekannten Fakten informieren.
Im Oktober 2024 stellte die BSR bei unserer Gemeinde den Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans (B-Plan) für eine Fläche, die im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2010 als Sondergebiet für Kompostierung und energetische Nutzung von Biomasse ausgewiesen ist.
An diesem Standort wird bereits seit Jahrzehnten eine genehmigte Kompostieranlage betrieben. Die Firma Büssow betrieb daneben auch eine Biogasanlage. 2018 kaufte die BSR die Anlage, trat in den öffentlich-rechtlichen Vertrag ein, befestigte Flächen, legte die oft stinkende Biogasanlage still und investierte in den vergangenen Jahren bereits große Summen in die fachgerechte Beseitigung riesiger Mengen an Altlasten, die Luft und Boden belasteten. Sie hat eine neue Zufahrt gebaut, um den Klosterdorfer Weg zu entlasten, eine Einfriedung geschaffen, welche die Belastung der benachbarten Flächen mit herumfliegendem Plastikabfall verhindert und hat Feld und Wald von diesem Abfall befreien lassen.
Für die Genehmigung solcher Anlagen ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig, das auch zu Büssows Zeiten die Anlage genehmigt hatte. Es gilt dabei vor allem das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Wie schon 2007 gab es 2023 eine Anordnung des LfU, die 1997 genehmigte Anlage an neue technische Vorschriften (diesmal: die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft von 2021) anzupassen.
Die BSR plant nun den Bau von Kompostierungshallen (die sogenannte „Einhausung“ zur Vermeidung von Geruchs- und anderen Immissionen), den Bau eines Sozialgebäudes für ihre Angestellten sowie den Bau einer neuen Biogasanlage, um aus den bei der Kompostierung entstehenden Gasen Energie zu gewinnen. Um zu verhindern, dass Schadstoffe ins Grundwasser gelangen können, findet die Kompostierung nicht mehr „auf ebener Erde“, sondern auf befestigten Flächen mit einer modernen Entwässerung und Wasseraufbereitung statt.
Dafür könnte die BSR den Weg gehen, einen Bauantrag für Maßnahmen im Außenbereich der Gemeinde zu stellen und weitere Genehmigungen beim LfU zu beantragen. Gewählt wurde aber der Weg, einen B-Plan zu beantragen, um in Abstimmung mit der Gemeinde und unter Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner Baurecht für die Modernisierung des bestehenden Biomassezentrums zu schaffen. Dies ist aus meiner Sicht die transparentere Lösung.
Im Dezember 2024 stimmte unsere Gemeindevertretung diesem Ansinnen durch die Aufstellung des B-Plans und die Billigung des Vorentwurfs zu. Im Frühjahr 2025 wurde eine erste, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden durchgeführt. Im März fand eine öffentliche Informationsveranstaltung in Hennickendorf statt, an der rund 45 Einwohnerinnen und Einwohner teilnahmen.
Mit Hilfe der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung hat das beauftragte Planungsbüro einen Entwurf für den B-Plan erarbeitet. Dafür wurden außerdem eine Reihe von Fachgutachten erstellt, unter anderem zum Artenschutz und zu möglichen Belastungen durch Lärm, Gerüche, Staub oder Verkehr. Im Ergebnis ist zu erwarten, dass mit der Umsetzung der geplanten Modernisierungsmaßnahmen in den meisten dieser Bereiche eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand erreicht wird.
Für den Verkehr muss noch an einer Lösung gearbeitet werden. Die Belastung durch die Ortsdurchfahrt von Hennickendorf wird von Bevölkerung und Behörden als sehr stark eingeschätzt. Denkbar erscheint die Ertüchtigung eines bestehenden Wirtschaftsweges zwischen der B1 und Rehfelde, östlich von Hennickendorf und Herzfelde, als Umfahrung. Hierüber werden derzeit ernsthafte Gespräche zwischen unserer Gemeinde, dem Amt Märkische Schweiz (für die Gemeinde Rehfelde) und der BSR geführt.
Zu diesem Zeitpunkt liegt unserer Gemeindevertretung der Entwurf des B-Plans zur Bestätigung vor. Darüber soll in der Sitzung am 18.12.2025 entschieden werden. Der sogenannte „Billigungsbeschluss“ ist notwendig, um eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden zum neuen Planungsstand möglich zu machen. Sofern es dafür eine Mehrheit in der Gemeindevertretung gibt, sollen die aktuellen Planungsunterlagen zwischen dem 19.01. und 22.02.2026 im Internet veröffentlicht werden. Daneben findet eine Auslage in Papierform im Bürgerbüro unserer Gemeinde sowie beim Ortsvorsteher im ehemaligen Rathaus von Hennickendorf statt. Jede und jeder kann sich dann selbst ein Bild machen und darf Hinweise und Stellungnahmen abgeben. Geplant ist in diesem Rahmen außerdem eine erneute öffentliche Informationsveranstaltung in Hennickendorf, um alle Fragen zu Inhalten und Ablauf des Verfahrens beantworten zu können.
Wichtig zu wissen ist: Das ist noch nicht der Beschluss des B-Planes. Es ist ein notwendiger Schritt dahin. Die Gemeinde hat das Heft des Handelns in der Hand, bis zum finalen Satzungsbeschluss und bei der Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung des B-Plans. Werden wir uns über offenen Fragen nicht einig, müssen wir die Satzung nicht beschließen!
Vorher müssen alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und durch die Gemeindevertretung abgewogen werden. Erst wenn das erfolgt ist und keine Änderungen am B-Plan mehr notwendig sind (manchmal gibt es einen erneuten Entwurf), kann dieser B-Plan als Satzung beschlossen und in Kraft gesetzt werden. Zuvor wird die Gemeindevertretung außerdem über einen städtebaulichen Vertrag zu entscheiden haben, in dem sich die BSR zur Kostenübernahme für das Verfahren und zur Umsetzung von der Gemeinde formulierter Auflagen verpflichtet.
Wichtig zu wissen ist, dass mit dem B-Plan nicht geregelt wird, ob und wie viel Kompostmaterial die BSR an dem Standort aufbereiten darf. Die dafür benötigten Genehmigungen erteilt das Landesamt für Umwelt. Gegenüber der Gemeinde hat die BSR zugesagt, in Zukunft nicht mehr als die bisher genehmigten Mengen an Bioabfall in Hennickendorf zu behandeln. Eine zweite große und moderne Anlage der BSR zur Verwertung von Biomüll befindet sich im Westen Berlins, in Ruhleben.
Mir ist es wichtig, an dieser Stelle zu betonen, dass eine Ablehnung des B-Plan-Entwurfes nicht dazu führen würde, dass die Anlage verschwindet. Selbst wenn die Gemeinde den Beschluss fassen würde, die Absicht der B-Planung aufzugeben, dürfte auf der Fläche weiterhin Kompostierung stattfinden. Vielleicht würden dann nicht mehr alle Abfälle behandelt werden, sondern nur noch solche, die als offene Komposthaufen betrieben werden dürfen. Denkbar ist auch, dass hier in langen Verfahren vor Gericht oder bei den Genehmigungsbehörden die rechtlichen Grundlagen ohne einen B-Plan geschaffen werden.
Ich bin überzeugt und kann aus der Erfahrung jahrelanger Gemeindeplanung sagen:
Wenn wir jetzt den nächsten Verfahrensschritt gehen, werden Sie als Einwohnerinnen und Einwohner intensiv in das Verfahren eingebunden. Gemeindeverwaltung und Gemeindevertretung sind sensibilisiert. Gemeinsam können wir Einfluss auf die weitere Entwicklung nehmen und klare Verbesserungen zum heutigen Zustand schaffen. Das ist mein Ziel und das ist unser Ziel. Lehnen wir den Fortgang der Planung und der Verhandlungen ab, sind wir raus, unsere Beteiligungsmöglichkeiten sind dann ungleich schlechter.Falls Sie Fragen zu dem Projekt haben, können Sie sich gern jederzeit an mich oder an die zuständige Fachabteilung in unserer Gemeindeverwaltung wenden.
Ich lade Sie darüber hinaus herzlich am 11.12.2025 auf die Anlage der BSR ein, um dort öffentlich unter Moderation des RBB am Blauen Robur über das Vorhaben ins Gespräch zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Sabine Löser
BürgermeisterinKontakt für weitere Informationen:
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin
Abteilung 1 – Planen und Bauen
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
planung@ruedersdorf.de
033638 / 85 103

