Hintergrundwissen

Beflaggung im Öffentlichen Raum

Das Land Brandenburg regelt in einer Verwaltungsvorschrift die allgemeinen Beflaggungstage. An diesen Tagen sind die Dienststellen des Landes sowie die Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zur Beflaggung verpflichtet. Darüber hinaus kann aus besonderem Anlass oder bei besonderen Ereignissen eine Beflaggung angeordnet werden. Für amtsfreie Gemeinden – wie die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin – ist die Teilnahme an den allgemeinen Beflaggungstagen in der Regel freiwillig. Unsere Gemeinde folgt diesen offiziellen Tagen und hisst die entsprechenden Flaggen. Auf unserer Website informieren wir darüber: www.ruedersdorf.de/politik-verwaltung/rathaus/beflaggungen

Darüber hinaus steht es der Gemeinde frei, zu besonderen Anlässen ebenfalls besondere Flaggen zu hissen – beispielsweise beim Besuch unserer Städtepartner. An solchen Tagen wird gesondert über den Anlass der Beflaggung informiert.

Zum diesjährigen Tag der Heimat haben wir am Sonntag, dem 07. September 2025, wie in den letzten Jahren auch, geflaggt. Unbekannte haben darüber hinaus in drei Straßenzügen 39 Deutschlandflaggen an Laternenmasten angebracht. Am Montag, dem 8. September 2025, nach dem Tag der Heimat, ließ die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin auch diese Flaggen wieder entfernen – nicht, weil wir uns nicht zu den Werten der Nationalflagge bekennen, sondern weil es sich um eine nicht genehmigte Nutzung öffentlichen Eigentums handelte.

Wer, wann, was und wie im öffentlichen Raum aufhängen oder anbringen darf, das regelt die Sondernutzungssatzung der Gemeinde. Ähnlich wie bei Wahl- oder Veranstaltungsplakaten ist hierfür ein kurzer Antrag beim zuständigen Ordnungsamt notwendig – das ist auch online möglich. Die Flaggen können im Ordnungsamt abgeholt werden. Entgegen anderslautender Behauptungen erfolgte das Abnehmen der Flaggen nicht unter Polizeischutz. 

Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin bekennt sich ausdrücklich zu den Werten unserer Nationalflagge und des Grundgesetzes: Demokratie, Freiheit, Einheit und Rechtsstaatlichkeit. Dies bedeutet unter anderem auch:

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar – unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, Lebensweise oder Weltanschauung.
  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Die Gemeinde steht für Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit. Jede und jeder darf das eigene Leben frei gestalten – solange die Rechte anderer gewahrt bleiben.

Das Grundgesetz und die Werte der Bundesrepublik Deutschland verpflichten die kommunale Verwaltung zur Rechtsstaatlichkeit: Rechte und Gesetze gelten für alle gleichermaßen – auch bei der Nutzung des öffentlichen Raumes.