PM 2025/17

Jedes dritte Geschäft verkaufte Alkohol an unter 16-Jährige

Bei einer Jugendschutzkontrolle am 23. April 2025 wurden in vier von insgesamt 13 überprüften Geschäften innerhalb des Gemeindegebiets alkoholische Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren verkauften. Dies entspricht einem Anteil von rund 31 Prozent und stellt einen klaren Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz dar.

Die Kontrolle wurde durch das Gewerbeamt der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin mit Unterstützung zweier jugendlicher Testkäufer (13 und 15 Jahre alt) durchgeführt. Ziel war es, die Einhaltung gesetzlicher Altersvorgaben beim Verkauf alkoholischer Getränke zu überprüfen. Die Testkäufe fanden unangekündigt in verschiedenen Verkaufsstellen statt. Sie werden in regelmäßigen Abständen vom Gewerbeamt durchgeführt.

Die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ist gesetzlich untersagt, da der Konsum erhebliche gesundheitliche und entwicklungsbedingte Risiken birgt. Der Organismus Heranwachsender reagiert besonders empfindlich auf alkoholische Substanzen, was langfristige körperliche und psychische Folgen nach sich ziehen kann. Bundesweit werden jährlich über 10.000 Jugendliche wegen Alkoholvergiftungen stationär behandelt. Langfristig sind schädliche Folgen wie Bluthochdruck, Leberschäden und psychische Erkrankungen dokumentiert.

Die Ergebnisse der Kontrollaktion verdeutlichen, dass eine regelmäßige Überprüfung der Verkaufsstellen notwendig ist, um für das Thema Jugendschutz zu sensibilisieren und Gesetzesverstöße frühzeitig zu erkennen. Entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen die betroffenen Betriebe werden eingeleitet.

Während der Kontrollmaßnahme kam es zu einem Zwischenfall, bei dem die jugendlichen Testkäufer durch eine unbeteiligte Person verbal angegangen wurden. Die Situation wurde durch das Gewerbeamt rasch unter Kontrolle gebracht. Dieses Verhalten gegenüber engagierten Jugendlichen, die einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, wird ausdrücklich missbilligt.

Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin betont die Bedeutung solcher Kontrollen für den Schutz junger Menschen und ruft dazu auf, sich bei Fragen oder Unsicherheiten zur Umsetzung des Jugendschutzes direkt an das Gewerbeamt zu wenden.