Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Kurztext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz in Brandenburg
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz in Brandenburg
Typisierung
2/3Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Status Bibliothekseintrag
6Anträge / Formulare