Bekanntmachung
Über die Durchführung eines Volksbegehrens „ Hochschulen erhalten“
Die Vertreter der Volksinitiative „Hochschulen erhalten“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger vom
10. April 2013 bis zum 09. Oktober 2013
durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.
Die ausführliche Bekanntmachung finden Sie unter „Volksbegehren“