„Anlage von Wundstreifen verhindert Ausbreitung von Feldbränden“

Mit der Sommerzeit beginnt die Erntezeit im Landkreis. Die sommerlichen Temperaturen und die damit verbundene Trockenheit führen zu steigender Brandgefahr auch in der Landwirtschaft. Landwirte im Landkreis sind zur Anlage von Sicherheitsschutzstreifen (sog. Wundstreifen) verpflichtet.
Landwirtschaftliche Flächen die unmittelbar an Waldflächen angrenzen, müssen mit einem Brandstreifen vom Waldrand abgegrenzt werden.
Die Regelung, einen mindestens drei Meter breiten Wundstreifen anzulegen, gilt ab Waldbrandwarnstufe III. Dann ist als Sicherheitsmassnahme vorgeschrieben, zu Beginn der Ernte  erst einen Randstreifen abzuernten und umzupflügen. Erst danach darf mit der Ernte begonnen werden,  um das Übergreifen eines bei Erntearbeiten eventuell entstehenden Brandes auf den angrenzenden Wald zu verhindern.
Die vom Landkreis 2007 veröffentlichte Allgemeinverfügung zur Anlage von Wundstreifen ist im Internet unter www.maerkisch-oderland.de einzusehen.
Seit den Feldbränden im Sommer 2008 haben sich viele Landwirte auf die Gefahrensituation besser vorbereitet, Pfluggeräte und auch Wassertanks sind bei der Ernte mit vor Ort. Die Akzeptanz zur Anlage eines Wundstreifens ist deutlich gestiegen, auch das Bewusstsein mit dieser kleinen Maßnahme  große Schäden verhindern zu können.
Aktuell hat im Landkreis die Ernte der Wintergerste begonnen, anschließend folgt der Winterroggen. Diese beiden Kulturen machen knapp 20 Prozent der gesamten Ackerfläche in Märkisch-Oderland aus.
Bei Fragen zur Anlage von Wundstreifen können sich Landwirte an den Fachdienst Brandschutz wenden. Ansprechpartner ist Hartmut Sommer, Tel. 03346-850-7211. 

Seelow, 01.07.2011