Einschulung Schuljahr 2017/2018

Rüdersdorf bei Berlin, den 12. 12. 2016

Einschulung Schuljahr 2017/2018

 

Auf der Grundlage des § 3 Nr. 1 der Satzung über einen deckungsgleichen Schulbezirk in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin (Schulbezirkssatzung) vom 26.10.2006, zuletzt geändert mit der Ersten Änderungssatzung zur Schulbezirkssatzung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin vom 29.09.2016 ist für die Einschulung 2017/2018 das Gemeindegebiet der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin als ein deckungsgleicher Schulbezirk festgelegt.

 

Die Anmeldung der Grundschülerinnen und Grundschüler erfolgt nach § 3 Nr. 2 der Schulbezirkssatzung zunächst in der örtlich zuständigen Grundschule.  Die als örtlich zuständige Grundschule ergibt sich aus den nachfolgend aufgeführten Einzugsbereichen:

 

  • Einzugsbereich für die örtlich zuständige Grundschule: Grund- und Oberschule Rüdersdorf, Brückenstraße 78 A

 

- Ortslage Rüdersdorf

 

  • Einzugsbereich für die örtlich zuständige Grundschule: Grundschule Am Stienitzsee, OT Hennickendorf, Bahnhofstraße 39

 

- Ortslage OT Hennickendorf

- Ortslage OT Herzfelde

- Ortslage OT Lichtenow

 

Die Schulanmeldungen finden wie folgt statt:

 

An der Grund- und Oberschule Rüdersdorf, Brückenstraße 78 A,

(im Haus 2 Grundschule)

am      17.01.2017 und am 18.01.2017

 jeweils in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr                   Tel. 033638/3303

 

An der Grundschule Am Stienitzsee OT Hennickendorf, Bahnhofstr. 39,

am      11.01.2017 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17.00 Uhr und am

            12.01.2017 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr             Tel. 033434/7254

 

Das Kind, das eingeschult werden soll und in der Zeit vom 01.10.2010 – 30.09.2011 geboren wurde, ist vorzustellen.

 

Vorzulegen ist die Geburtsurkunde. Des Weiteren ist bei der Anmeldung die Sprachstandsfeststellung nachzuweisen. Entweder durch eine Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung oder der Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg, gegebenenfalls eine Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs und gegebenenfalls eine Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung.

 

Rüdersdorf bei Berlin, 04.11.2016

 

gez.

André Schaller

Bürgermeister

 
 
 

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