Hundesteuerersatzmarke beantragen
Texte court
Hundesteuerersatzmarke beantragen
- Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke
- Kennzeichnungspflicht des Hundes mit dieser Marke
- ausgefüllten Antrag einreichen oder formlose persönliche Anfrage vor Ort
- Gebühren und Verfahren der Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke gem. der geltenden Hundesteuersatzung/Verwaltungsgebührensatzung der Kommune
Zuständige Stellen: amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter
Texte intégral
Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.
Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.
Documents requis
unterschiedliche Anforderungen/Bestimmungen der Kommunen
Conditions préalables
Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist Unkenntlichkeit oder verloren gegangen.
Frais (taxes, dépenses, etc.)
Kosten gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung
Déroulement de la procédure
Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.
Durée de traitement
Frist: 7 Tage
Délais
Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.
Remarques (particularités)
Wenn Ihr Hund in der Öffentlichkeit keine Hundesteuermarke trägt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann je nach Einzelfallprüfung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Auteur
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Organisme responsable
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter