Hundesteuerersatzmarke beantragen

  • Texte court

    Hundesteuerersatzmarke beantragen

    • Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke
    • Kennzeichnungspflicht des Hundes mit dieser Marke
    • ausgefüllten Antrag einreichen oder formlose persönliche Anfrage vor Ort
    • Gebühren und Verfahren der Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke gem. der geltenden Hundesteuersatzung/Verwaltungsgebührensatzung der Kommune

    Zuständige Stellen: amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter

  • Texte intégral

    Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.

    Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.

  • Documents requis

    unterschiedliche Anforderungen/Bestimmungen der Kommunen

  • Conditions préalables

    Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist Unkenntlichkeit oder verloren gegangen.

  • Frais (taxes, dépenses, etc.)

    Kosten gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung

  • Déroulement de la procédure

    Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.

  • Durée de traitement

    Frist: 7 Tage

  • Délais

    Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.

  • Remarques (particularités)

    Wenn Ihr Hund in der Öffentlichkeit keine Hundesteuermarke trägt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann je nach Einzelfallprüfung mit einem Bußgeld geahndet werden.

  • Auteur

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  • Organisme responsable

    kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter


Départements responsables

Collaborateurs responsables