Hundesteuerersatzmarke beantragen
Short text
Hundesteuerersatzmarke beantragen
- Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke
- Kennzeichnungspflicht des Hundes mit dieser Marke
- ausgefüllten Antrag einreichen oder formlose persönliche Anfrage vor Ort
- Gebühren und Verfahren der Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke gem. der geltenden Hundesteuersatzung/Verwaltungsgebührensatzung der Kommune
Zuständige Stellen: amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter
Full text
Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.
Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.
Required documents
unterschiedliche Anforderungen/Bestimmungen der Kommunen
Prerequisites
Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist Unkenntlichkeit oder verloren gegangen.
Costs (fees, expenses, etc.)
Kosten gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung
Procedure
Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.
Processing time
Frist: 7 Tage
Deadlines
Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.
Notes (special features)
Wenn Ihr Hund in der Öffentlichkeit keine Hundesteuermarke trägt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann je nach Einzelfallprüfung mit einem Bußgeld geahndet werden.
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Responsible office
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter