Demander une carte d'identité pour la première fois
Texte court
- in Deutschland besteht Ausweispflicht für Personen, die
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
- in Deutschland gemeldet sind
- Antrag auf Ausstellung ist notwendig, wenn kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) vorliegt und die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen
- La durée de validité dépend de l'âge :
- Personnes de moins de 24 ans : 6 ans
- Personnes âgées de 24 ans et plus : 10 ans
- Bearbeitungsdauer: Ab Antragstellung mindestens 2 Wochen
- compétente : Bureau du citoyen du lieu de résidence principale ou tout autre bureau du citoyen
- in Deutschland besteht Ausweispflicht für Personen, die
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
- in Deutschland gemeldet sind
- Antrag auf Ausstellung ist notwendig, wenn kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) vorliegt und die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen
- La durée de validité dépend de l'âge :
- Personnes de moins de 24 ans : 6 ans
- Personnes âgées de 24 ans et plus : 10 ans
- Bearbeitungsdauer: Ab Antragstellung mindestens 2 Wochen
- compétente : Bureau du citoyen du lieu de résidence principale ou tout autre bureau du citoyen
Texte intégral
Als deutsche Staatsangehörige über 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen.
Mit dem Personalausweis können Sie sich gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Daneben können Sie auch in alle Länder der Europäischen Union (EU) reisen.
Sie beantragen Ihren Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz, das ist in der Regel das Rathaus oder das Bürgeramt. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Der Personalausweis ist 6 Jahre lang gültig, sofern Sie bei der Beantragung unter 24 Jahre alt sind. Er wird vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsablaufs ungültig, wenn:
- Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen
- außer: Anschrift, Größenangabe
- Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Als deutsche Staatsangehörige über 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen.
Mit dem Personalausweis können Sie sich gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Daneben können Sie auch in alle Länder der Europäischen Union (EU) reisen.
Sie beantragen Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Der Personalausweis ist 6 Jahre lang gültig, sofern Sie bei der Beantragung unter 24 Jahre alt sind. Er wird vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsablaufs ungültig, wenn:
- Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen
- außer: Anschrift, Größenangabe
- Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Auf Wunsch können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, um zirka 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erinnert zu werden.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
- Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen
Base(s) juridique(s)
Documents requis
- photo d'identité biométrique numérique : prise sur place dans les locaux de l'autorité ou par un prestataire de services photographiques national enregistré (photographe)
- altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist, zum Beispiel Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis
- wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist: Geburtsurkunde
- pour les enfants de moins de 16 ans :
- parents titulaires de l'autorité parentale :
- une pièce d'identité en cours de validité (carte d'identité ou passeport) pour chacun des parents
- si un seul parent titulaire de l'autorité parentale est présent : déclaration de consentement du parent titulaire de l'autorité parentale absent, ainsi qu'une copie de sa pièce d'identité
- lorsqu'un seul parent détient le droit de garde :
- pièce d'identité en cours de validité (carte d'identité ou passeport)
- Justificatif de garde
- parents titulaires de l'autorité parentale :
- photo d'identité biométrique numérique : prise sur place dans les locaux de l'autorité ou par un prestataire de services photographiques national enregistré (photographe)
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein Ausweisdokument vorhanden ist: Geburtsurkunde
- pour les enfants de moins de 16 ans : le cas échéant, une déclaration de consentement du parent qui n'est pas présent et qui a la garde de l'enfant
- s'il n'y a qu'un seul parent, une preuve supplémentaire de la garde de l'enfant
Conditions préalables
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- in Deutschland gemeldet sind
- kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen
Pour faire une demande en dehors de votre résidence principale :
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- in Deutschland gemeldet sind
- kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen
Pour faire une demande en dehors de votre résidence principale :
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Frais (taxes, dépenses, etc.)
Une réduction ou une exonération des frais est possible sous certaines conditions.
Une réduction ou une exonération des frais est possible sous certaines conditions.
Tarif : 46,00 €Paiement anticipé : Ouihttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlFür antragstellende Person ab 24 JahrenTarif : 27,60 €Paiement anticipé : Ouihttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenFür antragstellende Person unter 24 JahrenFrais : 10,00 € par personnePaiement anticipé : Ouihttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlFür den vorläufigen PersonalausweisFrais : 13,00 €.Paiement anticipé : Ouihttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlSupplément en cas de demande déposée en dehors des heures de service ou hors du lieu de résidence principalFrais : 30,00 € par personnePaiement anticipé : Ouihttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlSupplément pour la délivrance par une représentation consulaire ou diplomatique à l'étrangerGebühr: 43,00 €Paiement anticipé : Ouihttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenSupplément pour la délivrance par une représentation consulaire ou diplomatique à l'étrangerFrais : 6,00 € par personnePaiement anticipé : Ouihttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlFrais liés à la photo d'identité lorsque l'administration utilise le système de prise de photos PointID de la société Bundesdruckerei GmbH. Si l'administration utilise des systèmes de prise de photos d'autres fabricants, le montant des frais peut varier.Frais : 15,00 € par personnePaiement anticipé : Ouihttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlGebühr bei Versand an Ihre WohnadresseDéroulement de la procédure
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst und allein beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können sich die Jugendlichen durch Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis begleiten lassen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments aufgenommen, wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist.
- Sie erhalten eine Geheimnummer (PIN) und die Entsperrnummer (PUK) des Personalausweises in einem geschlossenen Kuvert.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür bzw. in einer Postfiliale übergeben lassen.
- Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst und allein beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können sich die Jugendlichen durch Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis begleiten lassen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments aufgenommen, wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist.
- Sie erhalten eine Geheimnummer und die Entsperrnummer des Personalausweises (PIN) in einem geschlossenen Kuvert.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Durée de traitement
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können.
En règle générale, il faut compter au moins deux semaines à partir du dépôt de la demande avant de pouvoir retirer votre carte d'identité au bureau du citoyen.
Délais
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Durée de validité : 6 ans
Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Durée de validité : 10 ans
Voies de recours
Aucun recours n'est prévu contre cette décision administrative.
Informations complémentaires
- Informationen zum Personalausweis auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Questions et réponses sur la biométrie et les photos d'identité sur le portail des cartes d'identité
- Informations concernant le blocage de la carte d'identité en cas de perte, disponibles sur le portail dédié aux cartes d'identité du ministère fédéral de l'Intérieur (BMI)
Remarques (particularités)
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einer Personalausweisbehörde (z. B. Rathausbehörde oder Bürgeramt) anzeigen.
Si votre carte d'identité est volée ou perdue, vous devez le signaler à la police.
Organisme responsable
autorité locale de délivrance des cartes d'identité
Demandes / Formulaires