Förmliches Beteiligungsverfahren zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree vom 11.03.2024 bis 24.05.2024

Rüdersdorf bei Berlin, den 21. 03. 2024

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat am 29.01.2024 auf ihrer 8. Sitzung den Vorentwurf des sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree mit seiner Begründung gebilligt und den Umweltbericht zur Kenntnis genommen (Beschluss 24/01/46) sowie den Beschluss zur Eröffnung des förmlichen Beteiligungsverfahrens für die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree gefasst (Beschluss 24/01/47).


Der Geltungsbereicht des sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree umfasst die gesamte Region Oderland-Spree, die aus den Gebieten der Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) besteht. Der Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ beinhaltet textliche und zeichnerische Festlegungen zum Thema Windenergienutzung als Vorranggebiete und textliche Festlegungen zum Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen.


Öffentliche Stellen sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts haben nun die Gelegenheit, ihre Stellungnahme abzugeben. Der Planentwurf mit seiner Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht sowie einer zweckdienlichen Unterlage ist


in der Zeit vom 11.03.2024 bis zum 17.05.2024
 

unter folgender Internetadresse zur Einsichtnahme und zum Download zu finden:
https://www.rpg-oderland-spree.de/regionalplaene/sachlicher-teilregionalplan-erneuerbare-energien
 

Die Unterlagen liegen darüber hinaus in der Zeit vom 11.03.2024 bis einschließlich 24.05.2024 bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree in Fürstenwalde/ Spree in der Regionalen Planungsstelle, in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) in der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), im Landkreis Märkisch-Oderland in der Kreisverwaltung Märkisch-Oderland in Seelow sowie im Landkreis Oder-Spree in der Kreisverwaltung in Beeskow zu den Dienststunden zur Einsicht für jedermann aus.


Stellungnahmen können im Zeitraum vom 11.03.2024 bis einschließlich zum 24.05.2024 in elektronischer Form per E-Mail an die E-Mail-Adresse oder postalisch an die


Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
Regionale Planungsstelle
Eisenbahnstraße 140
15517 Fürstenwalde/ Spree


abgegeben werden.
Die im Rahmen der fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen geäußerten Anregungen und Bedenken werden im weiteren Verlauf des Beteiligungsverfahrens abgewogen und der Entwurf des sachlichen Teilregionalplans gegenbenenfalls überarbeitet. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 ROG).

 
 
 

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