Feuerwerk, private Ausnahmegenehmigung
Texte court
Genehmigung zum Erwerb und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie II
- nur begründete Anlässe
- kein Rechtsanspruch
- Zeitraum 02.01.bis 27.12
- Mindestalter: 18 Jahre
- Anmeldung: online und schriftlich
- Beschreibung Abbrennort
- zuständige Stelle: örtliche OrdnungsbehördeTexte intégral
Les particuliers âgés de plus de 18 ans ne peuvent utiliser des articles pyrotechniques qu'au moment du passage à la nouvelle année (31 décembre/1er janvier). Cela concerne les feux d'artifice de la classe II ou, selon la nouvelle dénomination, les engins pyrotechniques de la catégorie F2 ("feux d'artifice de la Saint-Sylvestre").
Eine Ausnahmegenehmigung benötigen Sie, wenn Sie als Privatperson zu einem anderen Zeitraum (das heißt, zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember) selbst Feuerwerkskörper (Klasse II/Kategorie F2) erwerben und abbrennen möchten.
Die Ausnahmegenehmigung kann aus begründetem Anlass erteilt werden; es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
Base(s) juridique(s)
Documents requis
- Nachweis Alter durch Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Datum und Zeit des Abbrennens
- Benennung und Beschreibung Abbrennort
- Liste der zu erwerbenden und abzubrennen Feuerwerkskörper
- ausführliche Begründung des Anlasses für AusnahmegenehmigungConditions préalables
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Sie handeln als PrivatpersonOrganisme responsable
Ämter, amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte
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