s'inscrire sur les listes électorales en tant que citoyen de l'Union européenne pour les élections européennes

  • Texte court

    • Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
    • Eintrag erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag
    • von Amts wegen:
      • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
      • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt,
      • kein Ausschluss vom Wahlrecht,
      • wenn bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis registriert und kein zwischenzeitlich erfolgter Fortzug ins Ausland
    • sur demande :
      • keine Eintragung von Amts wegen,
      • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
      • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt,
      • kein Ausschluss vom Wahlrecht,
      • am Wahltag mindestens 3 Monate eine Wohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder
      • bei einem Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsvertrag als Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder Besatzungsmitglied für ein Seeschiff unter deutscher Flagge oder
      • Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes oder
      • enregistré à l'adresse d'un établissement pénitentiaire ou d'un établissement similaire en Allemagne
    • zuständig bei Antragstellung:
      • Gemeinde,
      • dans laquelle vous occupez un logement,
      • dans lequel on se trouve habituellement,
      • dans lequel l'armateur a son siège ou l'armateur est établi,
      • qui est le lieu d'attache du bateau de navigation intérieure, ou
      • dans lequel se trouve l'établissement pénitentiaire
  • Texte intégral

    Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
    Wenn Sie bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen Antrag zu stellen.
    In den übrigen Fällen müssen Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.

  • Base(s) juridique(s)

  • Documents requis

    Antrag nach Anlage 2A Europawahlordnung

  • Conditions préalables

    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie am Wahltag:

    • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
    • mindestens 18 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
    • bei vorherigen Europawahlen im Wählerverzeichnis eingetragen waren.

    Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen,
    wenn Sie am Wahltag:

    • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
    • être âgé d'au moins 18 ans le jour de l'élection
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
    • mindestens seit 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
    • einen Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsvertrag als Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder Besatzungsmitglied für ein Seeschiff unter deutscher Flagge besitzen oder
    • als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
    • sont enregistrés à l'adresse d'un établissement pénitentiaire ou d'un établissement similaire en Allemagne.
  • Frais (taxes, dépenses, etc.)

    pas de

  • Déroulement de la procédure

    Als Unionsbürgerin beziehungsweise Unionsbürger können Sie sich folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen:

    • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2A der Europawahlordnung bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
    • Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
  • Durée de traitement

    environ 2 semaines

  • Délais

    Date limite de dépôt : jusqu'au 21e jour avant l'élection

  • Formulaires/exigence de forme écrite

    Anlage 2A zur Europawahlordnung

  • Informations complémentaires

  • Auteur

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  • Typage

    2/3
  • Organisme responsable

    Autorité électorale de la ville/commune/bureau/commune associée

  • Statut de l'entrée de bibliothèque

    5

Départements responsables

Collaborateurs responsables