S'inscrire sur les listes électorales en tant que citoyen allemand de retour de l'étranger pour les élections européennes
Texte court
- Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung als Rückkehrer
- Personenkreis:
- volljährige Deutsche ohne Wahlrechtsausschluss, die aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland zurückkehren,
- volljährige Deutsche ohne Wahlrechtsausschluss, die aus sonstigen Staaten nach Deutschland zurückkehren, wenn sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens 3 Monate in Deutschland eine Wohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und dies nicht länger als 25 Jahre her ist,
- volljährige Deutsche ohne Wahlrechtsausschluss, die aus sonstigen Staaten nach Deutschland zurückkehren, wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen betroffen waren
- Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen bei der Anmeldung in Deutschland später als 3 Monate, aber bis zum 42. Tag vor der Wahl
- Eintragungsantrag erfordert Versicherung an Eides statt über Wahlberechtigung und Erklärung, noch keinen anderen Eintragungsantrag in Deutschland oder einem anderen EUMitgliedsstaat gestellt zu haben
- zuständig für Eintragungsantrag: Zuzugsgemeinde
Texte intégral
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehen, werden Sie eventuell nicht automatisch im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen.
Dies hängt davon ab, wann Sie sich nach Ihrer Rückkehr wieder in Deutschland angemeldet haben. Wenn Sie dies nach dem 42. und vor dem 20. Tag vor der Wahl getan haben, müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis schriftlich beantragen.
Verwenden Sie hierzu das Antragsformular nach Anlage 1 der Europawahlordnung.
Base(s) juridique(s)
Documents requis
Erklärung an Eides statt zur Wahlberechtigung und Erklärung, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde
(Anlage 1 der Europawahlordnung mit Merkblatt)
Conditions préalables
Sie können sich als volljährige Deutsche oder volljähriger Deutscher ohne Wahlrechtsausschluss nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie:
- sich in Deutschland nach dem 42. Tag, aber vor dem 20. Tag vor der Wahl anmelden
- als Deutsche oder Deutscher aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland zurückkehren oder
als Deutsche oder Deutscher außerhalb der Bundesrepublik gelebt haben und nach Deutschland zurückkehren, wenn Sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens 3 Monate in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und dieser nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
als Deutsche oder Deutscher aus sonstigen Staaten nach Deutschland zurückkehren, wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen betroffen waren
Frais (taxes, dépenses, etc.)
pas de
Déroulement de la procédure
- Sie melden sich nach dem 42., aber vor dem 20. Tag bei Ihrer Zuzugsgemeinde an.
- Sie versichern an Eides statt, dass Sie wahlberechtigt sind und erklären, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde.
- Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
Durée de traitement
2 bis 4 Wochen
Délais
ab dem 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl
Formulaires/exigence de forme écrite
pas de
Formular nach Anlage 1 der Europawahlordnung mit Merkblatt
Informations complémentaires
Auteur
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- Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung als Rückkehrer in Brandenburg
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Typage
2/3Organisme responsable
Autorité électorale de la ville/commune/bureau/commune associée
Statut de l'entrée de bibliothèque
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