Déclarer le vol de sa propre carte d'identité

  • Texte court

    • Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
    • Diebstahl des Personalausweises muss gemeldet werden
    • Kosten: keine
    • Bearbeitungsdauer: keine
    • Fristen: unverzüglich
    • Empfehlung: Diebstahl der Polizei melden
    • zuständig: jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
  • Texte intégral

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.

    Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.

    • Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
    • Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
    • Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
  • Base(s) juridique(s)

  • Documents requis

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

  • Conditions préalables

    • Personalausweis wurde gestohlen.
  • Frais (taxes, dépenses, etc.)

    Il n'y a pas de frais.

  • Déroulement de la procédure

    Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang der Meldung automatisch gesperrt.

    Diebstahl beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Diebstahlsmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
  • Durée de traitement

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

  • Délais

    Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

  • Voies de recours

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • recours devant le tribunal administratif
  • Informations complémentaires

  • Remarques (particularités)

    Il n'y a pas de remarques ni de particularités.

  • Auteur

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  • Organisme responsable

    autorité locale de délivrance des cartes d'identité


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E-mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

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