Event notification/event authorisation

  • Short text

    - grundsätzlich jede Veranstaltung genehmigungsfrei

    - in Ausnahmefällen Genehmigung bestimmter Veranstaltungsteile notwendig

    - Verantwortung zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen

    - Berücksichtigung der haftungsrechtlichen Fragen und der ordnungsrechtlichen Aspekte

    - Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang der geplanten Veranstaltung

    - zuständige Stelle: Ämter, Gemeinden, kreisfreie Städte

  • Full text

    Dem Grundsatz nach ist jede Veranstaltung genehmigungsfrei. Jedoch kann nach den Umständen des Einzelfalles eine Genehmigungspflicht für bestimmte Veranstaltungsteile bestehen. Diesbezüglich wird jedem Veranstalter empfohlen, rechtzeitig vor der beabsichtigten Veranstaltung zu klären, für welche Veranstaltungsteile eine Genehmigungspflicht besteht und welche Behörde für die Bearbeitung der Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Die Verantwortung zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu beachten sind, liegt immer beim Veranstalter. Aus diesem Grund sind neben den haftungsrechtlichen Fragen in Vorbereitung einer Veranstaltung auch die ordnungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.

  • Legal basis(s)

  • Required documents

    • allgemein Anzeige der Veranstaltung mit Angaben zum Veranstalter und zum Veranstaltungsverantwortlichen
    • gegebenenfalls Haftpflichtversicherung, Lageplan, Nutzungsvertrag, Aufstellungsplan, Sicherheitskonzept, Ausstellerverzeichnis, Sperr- und Verkehrszeichenplan, Streckenplan, Befähigungsschein und Erlaubnis nach Sprengstoffverordnung (bei Pyrotechnik), Bewachungsgewerbeanmeldung, Einsatzplanung Sicherheitsdienst, Freistellungsbescheid (vom Finanzamt)
    • gegebenenfalls sind weitere Anträge notwendig, wie zur Störung der Nachtruhe und/oder Benutzung von Tongeräten (§ 10, 11 LImschG), genehmigungspflichtiges Feuer (§ 7 LImschG), Sondernutzung (§18 BbgStrG), Gaststättengewerbe vorübergehend § 2 BbgGastG Gagev
  • Prerequisites

    • alle (Antrags-) Unterlagen einreichen
    • im Regelfall volljährig sein
    • bei Pyrotechnik der Klasse III oder IV fachliche, sachliche Eignung vorlegen (Befähigungsschein)
    • Nutzungsvereinbarung oder selbst Eigentümer des Grundstückes sein
  • Costs (fees, expenses, etc.)

    Je nach Lage des Einzelfalls fallen für die gewährten Leistungen Nutzungs- und Verwaltungsgebühren an, deren Höhe im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgesetzt wird. Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung entstandenen Verwaltungsaufwand.

  • Procedure

    Sie beantragen die Erlaubnis unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

    Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen in Textform oder schriftlich mitgeteilt.

  • Processing time

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang der geplanten Veranstaltung.

  • Forms/written form requirement

    Written form required: yes

    Formlose Antragsstellung möglich: ja

    Personal appearance required: no

  • Notes (special features)

    In vielen Angelegenheiten müssen bzw. können andere Behörden angehört werden.

  • Author

    Forwarding service: Deep link to the original portal
  • Responsible office

    Ordnungsbehörde, Straßenverkehrsbehörde


Start your request directly online

Responsible departments

Responsible employees