Electoral roll for the municipal election Correction

  • Short text

    Das Wählerverzeichnis wird berichtigt, wenn es offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist, wenn Mängel im Einspruchsverfahren festgestellt wurden oder andere Mängel vorliegen.

  • Full text

    Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.

  • Legal basis(s)

    § 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV

  • Required documents

    Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes

  • Prerequisites

    Wählerverzeichnis ist erstellt und Unkorrektheiten wurden festgestellt.

  • Procedure

    Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einsichtsfrist bei der Wahlbehörde zu stellen.

  • Processing time

    Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über den Einspruch.

  • Deadlines

    Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen.

  • Forms/written form requirement

    formlos

  • Author

    Forwarding service: Deep link to the original portal
  • Typing

    4
  • Responsible office

    independent city;

    independent municipality;

    Office;

    Association of municipalities


Responsible departments

Responsible employees