Granting of authorisation for living space other than for residential purposes

  • Short text

    Gemeinden können zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung durch Satzung festlegen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf.

  • Full text

    Gemeinden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum besonders gefährdet ist, können durch Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf. In einigen Fällen, bedarf es laut Gesetz keiner Genehmigung.

    Grundsätzlich ist eine Genehmigung jedoch zu erteilen, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder andere schutzwürdige Interessen an der Erhaltung des Wohnraums überwiegen.

    Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit bis zu 100.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

  • Legal basis(s)

    Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Brandenburg (Brandenburgisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz-BbgZwVbG)

    Zweckentfremdungsverbotssatzung Gemeinde

  • Required documents

    wird durch zuständige Stelle bestimmt

  • Prerequisites

    Vorliegen einer Zweckentfremdung im Sinne des Gesetzes (BbgZwVbG) in Verbindung mit der Zweckentfremdungsverbotssatzung der jeweiligen Gemeinde

  • Costs (fees, expenses, etc.)

    liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen

  • Procedure

    liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen

  • Processing time

    liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen

  • Legal remedy

    liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen

  • Forms/written form requirement

    liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen

  • Typing

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  • Responsible office

    Zuständige Stelle in der Gemeinde