Granting of authorisation for living space other than for residential purposes
Short text
Gemeinden können zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung durch Satzung festlegen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf.
Full text
Gemeinden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum besonders gefährdet ist, können durch Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf. In einigen Fällen, bedarf es laut Gesetz keiner Genehmigung.
Grundsätzlich ist eine Genehmigung jedoch zu erteilen, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder andere schutzwürdige Interessen an der Erhaltung des Wohnraums überwiegen.
Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit bis zu 100.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Legal basis(s)
Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Brandenburg (Brandenburgisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz-BbgZwVbG)
Zweckentfremdungsverbotssatzung Gemeinde
Required documents
wird durch zuständige Stelle bestimmt
Prerequisites
Vorliegen einer Zweckentfremdung im Sinne des Gesetzes (BbgZwVbG) in Verbindung mit der Zweckentfremdungsverbotssatzung der jeweiligen Gemeinde
Costs (fees, expenses, etc.)
liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen
Procedure
liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen
Processing time
liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen
Legal remedy
liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen
Forms/written form requirement
liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen
Typing
4Responsible office
Zuständige Stelle in der Gemeinde