Report the loss of your own identity card

  • Short text

    • Personalausweis Meldung wegen Verlust
    • Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden
    • Kosten: keine
    • Bearbeitungsdauer: keine
    • Fristen: unverzüglich
    • zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
  • Full text

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird d ie Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

  • Legal basis(s)

  • Required documents

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

  • Prerequisites

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
  • Costs (fees, expenses, etc.)

    Es fallen keine Kosten an.

  • Procedure

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
  • Processing time

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

  • Deadlines

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

  • Legal remedy

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage
  • Further information

  • Notes (special features)

    There are no indications or special features.

  • Author

    Forwarding service: Deep link to the source portal Forwarding service: Deep link to the source portal
  • Typing

    2/3
  • Responsible office

    local identity card authority

  • Library entry status

    6
  • Applications / Forms


Contact point

Service hotline for the ID card and the online ID function

Phone +49 1801 333333

E-mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Opening hours

Mon 08:00 - 17:00

Tue 08:00 - 17:00

Wed 08:00 - 17:00

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