Catering industry Display temporary
Short text
Leistung Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend
- Gewerbsmäßiger Verzehr von Speisen und Getränken an Ort und Stelle
- Zugänglichkeit für jedermann oder bestimmte Personenkreise
- vorübergehender Betrieb aus einem bestimmten Anlass:
- Anzeige spätestens zwei Wochen vor Beginn
- Verwendung des Online-Assistenten oder des Vordrucks entsprechend § 2 Absatz 2 BbgGastG (Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes - Gagev)
- zuständige Stelle: Örtliche Ordnungsbehörden
Full text
A temporary catering business is operated by anyone who, on a commercial basis, for consumption on the spot
- serves drinks and/or
- prepared meals are served,
wenn die Gaststätte oder die Stelle, an welcher der Getränkeausschank und/oder die Speisenverarbeitung jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist und nur vorübergehend aus einem bestimmten Anlass wie anlässlich eines Festes, Jubiläums oder aus anderen Anlässen betrieben wird.
Wer anlassbezogen vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies unter Verwendung des Vordrucks entsprechend der Anlage zu § 2 Abs. 2 BbgGastG (Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes - Gagev) zwei Wochen vor Beginn der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde nach § 2 Abs. 2 BbgGastG schriftlich anzuzeigen. Alternativ ist die Verwendung eines Online-Assistenten möglich.
This advert must also state,
- which operating mode is involved and
- whether the intention is to offer alcoholic beverages.
Als Betriebsart kommen unter anderem in Betracht:
- Snack bar
- Public house
- Restaurant
- Public house and restaurant
- Outdoor bar area (beer garden)
- Café
- Bar
- with music performance
- with dance event
- Wine tavern
Legal basis(s)
Required documents
- Die Anzeige erfolgt auf dem Formblatt "Gagev" oder mittels eines Online-Assistenten
- Identity card or passport for identification purposes
- Foreigners who are not citizens of an EU member state or an EEA member state require a residence permit from the competent immigration authority, according to which they are authorised to exercise the trade under immigration law
Prerequisites
Die Anzeige ist sowohl für den Ausschank von alkoholischen und/oder nichtalkoholischen Getränken als auch für das Verabreichen von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle bei vorübergehenden Aktivitäten, wie z.B. bei Vereinsfesten, vorzunehmen.
Procedure
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Betriebsbeginn bei der zuständigen Behörde vorliegen.
The following authorities are involved by the trade authority:
- Food control authority
- Lower building supervisory authority
- Environmental area of the independent cities, municipalities and authorities
- Tax office
Deadlines
Eingang der Anzeige mindestens zwei Wochen vor Betriebsbeginn.
Forms/written form requirement
Formulare vorhanden: ja
Written form required: no
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Personal appearance required: no
Author
Forwarding service: Deep link to the original portal- Catering trade advertisement temporarily in Brandenburg
Display of performance in the source portal
- Catering trade advertisement temporarily in Brandenburg
Typing
2/3Responsible office
Örtliche Ordnungsbehörden gemäß § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Brandenburgischen Gaststättengesetz (Brandenburgische Gaststättengesetzzuständigkeitsverordnung - BbgGastGZV) vom 7. Oktober 2008 (GVBl.II/08, [Nr. 24], S.390).
Dieses Verfahren kann auch über einen „Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem „Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.