PM 2026/08

Richtlinie für den Bauturbo beschlossen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat im ersten Sitzungsdurchlauf des Jahres eine eigene Richtlinie zur Anwendung des Bauturbos für die Gemeinde beschlossen. Mit dem Beschluss vom 12. Februar 2026 schafft die Gemeinde frühzeitig klare und rechtssichere Rahmenbedingungen für die Anwendung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten.

Der sogenannte Bauturbo, beschlossen durch Bundestag und Bundesrat im Herbst 2025, zielt darauf ab, den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen. Dabei bleibt es ausdrücklich bei der Pflicht zur Einholung einer Baugenehmigung. Auch alle technischen und sicherheitsrelevanten Standards, etwa im Brandschutz, gelten unverändert fort. Zuständig für die Genehmigung ist weiterhin das Bauordnungsamt des Landkreises Märkisch-Oderland.

Die Neuerungen betreffen das Bauplanungsrecht. Künftig können, in größerem Umfang als bisher, Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen zugelassen oder Wohnbauvorhaben auch ohne Bebauungsplan ermöglicht werden. Beim Bauen im Bestand ist es nicht mehr zwingend erforderlich, sich in die nähere Umgebung einzufügen. Dies eröffnet zusätzliche Spielräume, etwa für eine dichtere Bebauung oder die Entwicklung von Flächen am Rand bestehender Siedlungen.

Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Gemeinde. Um hier von Beginn an Klarheit zu schaffen, hat Rüdersdorf bei Berlin – als eine der ersten Gemeinden im Land Brandenburg - eine eigene Richtlinie erarbeitet, welche die Entscheidungsprozesse transparent und nachvollziehbar regelt.

Kleinere Wohnungsbauvorhaben mit bis zu sechs Wohneinheiten können durch den Bürgermeister entschieden werden. Bei größeren Projekten liegt die Entscheidung bei der Gemeindevertretung.

Alle Vorhaben werden anhand klar definierter städtebaulicher Ziele geprüft. Maßgeblich sind insbesondere der Flächennutzungsplan, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept, das Klimaschutzkonzept sowie – sofern relevant – das Einzelhandelskonzept. Damit wird sichergestellt, dass neue Bauvorhaben im Einklang mit der langfristigen Entwicklung der Gemeinde stehen.

Die Zustimmung kann zudem an Bedingungen geknüpft werden. Dazu gehört unter anderem, dass der Gemeinde keine Erschließungs- oder Planungskosten entstehen. Eingriffe in Natur und Landschaft, wie etwa Baumfällungen, sind durch entsprechende Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Weiterhin ist bei Wohnvorhaben ab 20 Wohneinheiten ist ein angemessener Anteil an preiswerten Mietwohnungen vorzusehen.

Auch wenn der Bauturbo keine verpflichtende Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht, wird die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin bei größeren Vorhaben weiterhin auf Transparenz und Information der Öffentlichkeit setzen.

Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass Bauinteressierte frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Fachabteilung im Rathaus (planung@ruedersdorf.de) aufnehmen sollten. Es wird empfohlen, vor der Einreichung eines Bauantrags beim Bauordnungsamt einen Beratungstermin zu vereinbaren. So können offene Fragen vorab geklärt und die Erfolgsaussichten eines Vorhabens realistisch eingeschätzt werden. Auf der Website der Gemeinde unter ruedersdorf.de/bauen sind noch einmal alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Ohne eine solche Abstimmung kann es dazu kommen, dass offene Fragen nicht vollständig geklärt werden können. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass die erforderliche Zustimmung der Gemeinde nicht erteilt werden kann.

Mit der nun beschlossenen Richtlinie setzt die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin auf einen ausgewogenen Ansatz: beschleunigte Verfahren für mehr Wohnungsbau bei gleichzeitig klaren Regeln und verlässlicher Planungssicherheit für alle Beteiligten.