Service aux citoyens

Versand des Ausweises nach Hause

Ihr Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Reiseausweis, eID-Karte) kann innerhalb Deutschlands auf Wunsch direkt nach Hause geliefert werden. Hierfür muss der Ausweisantrag in der Stadt/Gemeinde, in der Sie wohnen, gestellt werden. Der Versand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.

Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie gern per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag.

Die Sendung wird ausschließlich an Sie persönlich übergeben.

Für die Übergabe an der Wohnungstür oder in der Postfiliale benötigen Sie einen weiteren gültigen Lichtbildausweis, um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren und Irrtümer bei der Aushändigung zu vermeiden.

Der alte Ausweis wird bei der Beantragung entwertet und kann nicht mehr genutzt werden.

Sind Sie nicht zu Hause, können Sie die Sendung innerhalb von sieben Werktagen in der Postfiliale abholen. Schaffen Sie die Abholung innerhalb des Zeitraums nicht, wird die Sendung anschließend an die zuständige Behörde weitergeleitet und aufbewahrt, bis Sie sie abholen.

• Der Versand für Reisepässe oder Reiseausweise ist ab dem 18. Geburtstag möglich. Personalausweise,
elektronische Aufenthaltstitel oder eID-Karten können ab dem 16. Geburtstag versendet werden.

• Ausweisdokumente für Kinder oder betreute Personen können nur in der Behörde abgeholt werden. Das gilt für alle Personen mit Abholvollmacht, mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung.

• Ausweisdokumente im Express-Bestellverfahren werden am schnellsten in der Behörde abgeholt. Ein Versand nach Hause ist nicht möglich.

• Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
Grund: Kann die Sendung an der Wohnungstür nicht zugestellt werden und wird sie aus der Postfiliale
auch nicht abgeholt, soll sie anschließend in der Behörde Ihres Hauptwohnsitzes aufbewahrt werden.

• Die Online-Ausweisfunktion steht Ihnen nach Erhalt des neuen Personalausweises bzw. elektro-
nischen Aufenthaltstitels und dem Neusetzen Ihrer PIN wieder zur Verfügung.

• Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Alte Ausweise
werden vom Personal der Post weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.


Herausgeber Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin | www.bmi.bund.de | Stand Januar 2026 | Artikelnummer BMI26002 | Gestaltung ZgH GmbH, 10997 Berlin