Pressemitteilung 50/2025 des Landkreis MOL
Aufgrund der derzeit hohen Gefährdungslage durch die Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza) hat der Landkreis Märkisch-Oderland neue Schutzmaßnahmen ergriffen. Diese zielen darauf ab, die Ausbreitung des Virus zu verhindern und vor allem gewerbliche Geflügelhalter zu unterstützen.
Für Gewerbliche Geflügelhalter wird angeordnet, dass ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter entsprechenden Vorrichtungen zu halten sind, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden und so das Risiko einer Infektion zu minimieren. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Tiere und soll die potenziellen wirtschaftlichen Schäden für die Geflügelwirtschaft im Landkreis abmildern.
Privaten Geflügelhaltern wird dringend geraten, ihre Bestände entsprechend der Anordnungen der Allgemeinverfügung zu schützen, um ihren Beitrag zur Eindämmung der Seuche zu leisten.
Die Empfehlung zur Aufstallung basiert auf einer aktuellen Risikobewertung, die eine hohe Gefährdung durch Wildvögel und die Verbreitung des Virus in der Region aufzeigt. Besonders gewerbliche Bestände sind aufgrund ihrer Dichte und wirtschaftlichen Bedeutung besonders gefährdet.
Verbot von Veranstaltungen
Zur weiteren Eindämmung der Geflügelpest hat der Landkreis zudem Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, untersagt. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass der Erreger über den Transport und Kontakt zwischen Tieren unterschiedlichster Herkunft verbreitet wird.
Rechtskraft und Dauer
Die Allgemeinverfügung tritt am 29. Oktober 2025 in Kraft und ist zunächst für die Dauer von 30 Tagen gültig. Je nach Entwicklung der Lage wird der Landkreis Märkisch-Oderland die Situation fortlaufend bewerten und bei Bedarf Anpassungen vornehmen.
Додаткова інформація
Die vollständige Allgemeinverfügung sowie detaillierte Informationen sind auf der Website des Landkreises Märkisch-Oderland unter www.maerkisch-oderland.de

