Стягнення плати за розробку

  • Короткий текст

    • Erschließungsbeitrag zahlen
    • nach Abschluss der Erschließungsarbeiten auf der Grundlage tatsächlich entstandener Kosten
    • innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist durch Erschließungsbeitragsbescheid festgesetzt
    • zuständig: Gemeinde
  • Повний текст

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

  • Необхідні документи

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.

  • Передумови

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

  • Витрати (збори, витрати тощо)

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

  • Процедура

    Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.

  • Засоби правового захисту

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.

    Земля Бранденбург:

    Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Beitragsbescheid

  • Форми/вимоги до письмової форми

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Потрібна письмова форма: Ні
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Особиста присутність обов'язкова: Ні
  • Автор

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  • Відповідальний офіс

    Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.


Відповідальні відділи

Відповідальні працівники

  • Frau A. JacobStraßenbeleuchtung, Grundstückszufahrten, Gemeindestraßen inkl. Straßenentwässerung
  • Frau A. MichalkeStraßenbeleuchtung, Grundstückszufahrten, Gemeindestraßen inkl. Straßenentwässerung
  • Frau J. WeisenerStraßenbeleuchtung, Grundstückszufahrten, Gemeindestraßen inkl. Straßenentwässerung