Meldewesen

Kurzfristige Erhöhung der Gebühren für die Ausstellungen von Personalausweisen

Für die Ausstellung von Personalausweisen steigen kurzfristig die Gebühren. Darüber wurde die Gemeinde durch die Fachaufsicht des Landkreises Märkisch-Oderland informiert.

Grundlage ist die "Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens" (VerwaltEntlastVO), welcher der Bundesrat am 30. Januar 2026 zugestimmt hat.

Ab Inkrafttreten der Verordnung gelten folgende neue Gebühren:

  • 46,00 Euro für Antragstellerinnen und Antragsteller ab 24 Jahren (bisher 37,00 Euro)
  • 27,60 Euro für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 22,80 Euro)


Die Änderungen sollen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 7. Februar 2026 wirksam werden.

Warum werden die Gebühren erhöht?
Sowohl die Kosten für die Herstellung der Ausweise als auch die Aufwendungen der Personalausweisbehörden sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Mit der Gebührenerhöhung soll sichergestellt werden, dass die Leistungen weiterhin kostendeckend erbracht werden können.

Hinweis für Bürgerinnen und Bürger:
Wer noch von den bisherigen Gebühren profitieren möchte, findet im Online-Terminportal für diese Woche derzeit noch einige freie Termine zur Beantragung eines Personalausweises.