PM Landkreis MOL 38/2026

Landkreis verweist auf geltende Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme

Pressemitteilung 38/2026

Angesichts der anhaltenden Trockenheit weist der Landkreis Märkisch-Oderland darauf hin, dass das Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Landkreis bereits seit dem Jahr 2020 gilt.

Die wasserrechtliche Allgemeinverfügung untersagt die Entnahme von Wasser im Rahmen des Eigentümer-, Gemein- und Anliegergebrauchs an allen Oberflächengewässern im Landkreis Märkisch-Oderland. Sie wurde im Juni 2020 aufgrund der anhaltenden Trockenperioden erlassen und gilt ausdrücklich bis auf Widerruf. Eine erneute Verfügung war daher in diesem Jahr nicht erforderlich.

Während mehrere Landkreise in Brandenburg in den vergangenen Wochen vergleichbare Allgemeinverfügungen erstmals oder erneut erlassen haben, verfügt der Landkreis Märkisch-Oderland bereits seit sechs Jahren über eine rechtskräftige und fortgeltende Regelung.

Mit der Allgemeinverfügung trägt der Landkreis den wasserwirtschaftlichen Herausforderungen Rechnung. Ziel ist es, die Oberflächengewässer vor weiteren Beeinträchtigungen in Trocken- und Hitzeperioden zu schützen und den Wasserhaushalt langfristig zu sichern.

Der Landkreis appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die geltende Allgemeinverfügung zu beachten.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises sowie im Amtsblatt veröffentlicht und gilt unverändert fort.

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