Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung
Короткий текст
Wählerverzeichnis Kommunalwahl
Повний текст
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Grundsätzlich gilt, Wahlberechtigte, die in der Gemeinde am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung zu.
Якщо ви не отримали виборчу картку до 21-го дня перед виборами, вам слід негайно перевірити у місцевому органі влади, чи внесено вас до списку виборців. Якщо це не так, ви можете подати заяву про включення до списку.
Liegt bei Ihnen ein abweichender Sachverhalt vor, z.B. Zuzug in die Gemeinde nach dem 42. Tag vor der Wahl oder ständiger Wohnsitz als Nebenwohnung, wenden Sie sich bitte umgehend an die gemeindliche Wahlbehörde.
Правова основа(и)
§§ 8, 23, 24 BbgKWahlG
§§ 13, 14, 15, 17, 19, 20, 22 BbgKWahlV
Необхідні документи
Personalausweis, ggf. Meldebescheinigung
Передумови
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung im Bundesgebiet hat sowie
- не позбавляється права голосу.
Процедура
Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden. Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.
Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:
- Ім'я та прізвище
- Geburtsdatum
- genaue Anschrift
- Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"
Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut. Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.
Час обробки
Die Wahlbehörde entscheidet innerhalb von drei Tagen.
Дедлайни
Sie können den Antrag bis spätestens zum 15. Tage vor der Wahl stellen (§ 15 Abs. 1 BbgKWahlV)
Форми/вимоги до письмової форми
У письмовій формі або для протоколу
Додаткова інформація
Муніципальний виборчий орган
Набір тексту
4