Łąka ślubna w parku muzealnym

Neugeborene

Informationen rund um die Geburtsanzeige

Neugeborene

Informationen für werdende und frischgebackene Eltern

Wenn Ihr Kind das Licht der Welt in unserem Gemeindegebiet erblickt hat, muss die Geburt innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt Rüdersdorf bei Berlin angezeigt werden, damit die Geburt beurkundet werden kann.

Wird Ihr Kind in der Immanuel Klinik Rüdersdorf geboren, wird unserem Standesamt die schriftliche Geburtsanzeige automatisch übermittelt.

Dort haben Sie auch die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen abzugeben. Diese werden dem Standesamt Rüdersdorf bei Berlin dann per Kurier zusammen mit der Geburtsanzeige überbracht.

Grundsätzlich werden die eingereichten Unterlagen geprüft und die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes vorbereitet.

Koszty

  • Es werden Kosten erhoben nach den Tarifstellen 12.4.1 und 12.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

Sie erhalten vom Standesamt Rüdersdorf bei Berlin drei gebührenfreie Geburtsurkunden zur Vorlage bei Behörden zur Beantragung des Kindergeldes, des Elterngeldes und des Mutterschaftsgeldes bei der Krankenkasse.


Notwendige Unterlagen

Zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigt das Standesamt Rüdersdorf bei Berlin folgende Unterlagen:

  • originale Geburtsurkunden von beiden Elternteilen
  • Kopie Personalausweise oder Reisepässe (beidseitig)
  • Vermerk: gewünschte Anzahl der Geburtsurkunden (3 gebührenfreie Urkunden + …)
  • Vermerk: postalische Zustellung oder Abholung?
  • Telefon-Nr. oder E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe)


Wir benötigen zudem folgende Unterlagen im Original, abhängig vom Familienstand der Kindesmutter:

Ledige Kindesmutter

  • falls vorhanden, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Verheiratete Kindesmutter

  • Eheurkunde

Geschiedene Kindesmutter

  • Eheurkunde mit Scheidungsvermerk bzw. mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
  • falls vorhanden, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Verwitwete Kindesmutter

  • Eheurkunde mit Sterbevermerk bzw. Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
  • falls vorhanden, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung


Bitte geben Sie zum Zeitpunkt der Geburt alle Unterlagen im Krankenhaus ab. Die Unterlagen erhalten Sie selbstverständlich nach erfolgter Beurkundung zurück.

Im Zuge der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes ist es auch möglich, die Vaterschaftsanerkennung im Standesamt Rüdersdorf bei Berlin vorzunehmen. Eine Sorgerechtserklärung kann jedoch ausschließlich im Jugendamt abgegeben werden.

Ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern 

Wir beraten Sie zu allen notwendigen Unterlagen, vorzugsweise gern vor der Geburt Ihres Kindes.