Nach welcher Rechtsgrundlage wird geahndet und was kostet ein Verstoß dagegen?
In der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin ist unter anderem aufgeführt, dass Parken auf Verkehrsflächen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung erlaubt ist. Im Paragraf 3 Absatz 2 der Verordnung ist geregelt, dass das Abstellen (also auch das Parken) von PKWs, Kraftfahrzeugen aller Art, etc. in Anlagen, insbesondere in Grünanlagen und dem Straßenbegleitgrün untersagt ist.
Bei Zuwiderhandlungen kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000,00 € erlassen werden.
Warum wurde überhaupt so ein Verbot erlassen?
Die Grünflächen einer Kommune dienen nicht nur der optischen Verschönerung, sie speichern ebenfalls Wasser und sind in der Lage bei starken Niederschlägen das Kanalisationsnetz zu entlasten. Des Weiteren mindern Sie die Luftverschmutzung, den Umweltlärm und verbessern das Klima.
Wird diese Fläche nun häufig als Parkmöglichkeit genutzt, so verdichtet sich der Grund und Boden. Dadurch kann bei starken Niederschlägen das Wasser durch die Grünflächen nur noch erschwert aufgenommen werden und es besteht eine erhöhte Gefahr zur Überflutung der Verkehrswege, wodurch die Verkehrssicherheit in Form von Aquaplaning stark beeinträchtigt werden kann. Außerdem kann es durch die erschwerte Aufnahme von Wasser zur Vertrocknung der Grünflächen führen. Somit kann der eigentliche Sinn und Zweck nicht mehr erfüllt werden. Vielmehr wird dann plötzlich auch Sand ausgespült und es bilden sich große Pfützen.
Oftmals wird auch in Entwässerungsmulden oder Entwässerungsgräben geparkt. Durch die zuvor erwähnte Verdichtung können auch diese irgendwann nicht mehr genügenden Wasser aufnehmen.
Um die Verkehrssicherheit und den ordnungsgemäßen Ablauf von Niederschlagswasser zu gewährleisten, gilt deshalb ein Parkverbot auf den Grünflächen der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin.
Eine Ausnahme bildet hierbei der Seitenstreifen, soweit dieser ausreichend befestigt ist.
Wir bitten Sie um Beachtung der obenstehenden Hinweise und um Verständnis, dass Zuwiderhandlungen entsprechend geahndet werden.