Bauleitplanung

Übersicht laufende Planungsverfahren

Bauleitplanung

Übersicht der laufenden Bauleitverfahren

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über alle aktuell laufenden Bauleitplanungsverfahren. 

  • B-Plan Nr. 44 „Wohnbebauung An der Rüdersdorfer Straße“ im OT Herzfelde

    Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 „Wohnbebauung an der Rüdersdorfer Straße“ wird das zum Rand des Ortsteils gewachsene Areal durch die geplante Bebauung beidseitig der Rüdersdorfer Straße abgerundet. 

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 im Ortsteil Herzfelde umfasst das Flurstück 1419 der Flur 1, Gemarkung Herzfelde mit einer Gesamtfläche von ca. 20.775 qm. 

    Das Plangebiet befindet sich ca. 1,0-1,5 km vom Zentrum Herzfelde entfernt. Der Siedlungsbereich ist hinreichend in das örtliche und regionale und überregionale Straßenverkehrsnetz eingebunden.


  • B-Plan Nr. 45 „Wohnbebauung Hans-Schröer-Straße Süd“ im OT Herzfelde

    Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 45 „Wohnbebauung Hans-Schröer-Straße Süd“ wird das Wohnareal „Hans-Schröer-Straße“ abgerundet. Planungsziel ist es, die begonnene Entwicklung der Siedlung „Hans-Schröer-Straße“ als Wohnsiedlung abzurunden und dem gestiegenen Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 im Ortsteil Herzfelde umfasst das Flurstück 303 der Flur 2, Gemarkung Herzfelde mit einer Gesamtfläche von ca. 17.649 qm.  

    Das Plangebiet befindet sich ca. 1,0 - 1,5 km vom Zentrum Herzfelde entfernt. Der Siedlungsbereich ist hinreichend in das örtliche und regionale und überregionale Straßenverkehrsnetz eingebunden

  • B-Plan Nr. 49 „Wohngebiet Herzfelder Straße“ im OT Alt Rüdersdorf

    Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie der Lückenschluss zwischen der südlich der Herzfelder Straße liegenden Bebauung und dem Wohngebiet Hemmoorring unter Einbeziehung des gemeindlichen Flurstückes 182. Für das Plangebiet liegt ein städtebauliches Konzept vor. Es sind Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser mit Stellplätzen und Garagen geplant. Das Gebiet soll von innen erschlossen werden. 

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49 im Ortsteil Alt Rüdersdorf an der Herzfelder Straße umfasst die Flurstücke 29/7, 29/9, 29/11, 30/11 und 182 der Flur 8, Gemarkung Rüdersdorf mit einer Gesamtfläche von ca. 2,4 ha. 

    Die angrenzende Bebauung im Norden und Süden ist durchgehend als Wohngebiet ausgebildet, sodass eine maßvolle Nachverdichtung im direkten Anschluss an die vorhandene Bebauungsstruktur erfolgt.

  • Projekt Biomassezentrum Hennickendorf

    Die Berliner Stadtreinigung (BSR) AöR plant als Vorhabenträgerin eine Modernisierung ihrer Anlagen zur Verwertung organischer Abfälle am bestehenden Standort im Norden des Ortsteils Hennickendorf. Dafür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

    Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können vom 10.02.2025 bis 17.03.2025 Stellungnahmen mit Anregungen, Hinweisen oder Bedenken zu den vorliegenden Planungsunterlagen von jedermann schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden.

    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der weiteren Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Planungsverfahren unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

  • Projekt Verbrauchermarkt Straße der Jugend

    Im Ortszentrum von Rüdersdorf ist die Errichtung eines großflächigen Verbrauchermarktes mit bis zu 2.500 qm Verkaufsfläche geplant. Zugehörig zu dem neuen Verbrauchermarkt soll eine Stellplatzanlage mit ca. 160 Stellplätzen hergestellt werden. Gemäß dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ soll eine identitätsstiftende Entwicklung des Ortszentrums erfolgen. Die angestrebte Entwicklung soll mit der Etablierung einer Ortsmitte mit zentraler Funktion erreicht werden.

    Dafür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

    Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB können vom 22.04.2025 bis 28.05.2025 Stellungnahmen mit Anregungen, Hinweisen oder Bedenken zu den vorliegenden Planungsunterlagen von jedermann schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden.

    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der weiteren Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Planungsverfahren unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

    Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Seite 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Seite 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

    B-Plan Nr. 33 Verbrauchermarkt Straße der Jugend


    4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Verbrauchermarkt Straße der Jugend

  • Projekt Hybridkraftwerk Herzfelde

    Zwischen Hennickendorf, Herzfelde und Lichtenow soll eine Photovoltaikanlage sowie drei Windkraftanlagen errichtet werden. Dafür ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

    B-Plan Nr. 52 Hybridkraftwerk Herzfelde


    9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich B-Plan Nr. 52 Hybridkraftwerk Herzfelde

Übersicht der ab 2025 abgeschlossenen Bauleitverfahren

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über alle ab 2025 abgeschlossenen Bauleitplanungsverfahren. Weiterhin veröffentlichen wir alle abgeschlossenen Bauleitplanungen schnellstmöglich im Geoportal der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin.

  • 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 Wohngebiet Lindenweg OT Hennickendorf

  • Lebensmittelmarkt an der Berliner Straße OT Hennickendorf 

    Zur zentrumsnahmen Neuansiedlung von großflächigem Einzelhandel (Vollsortiment) im Ortsteil Hennickendorf war dieses Bauleitverfahren erforderlich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der für den geplanten Einkaufsmarkt betreffende Bereich teilweise als Wohnbaufläche und teilweise als Fläche für forstwirtschaftliche Nutzung dargestellt. Diese Darstellung widerspricht den im Bebauungsplan vorgesehenen Festsetzungen. Entsprechend den vorgesehenen Festsetzungen musste in diesem Bereich ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel ausgewiesen und der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin geändert werden. Dies ist mit dem Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt. Parallel dazu ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 46 „Lebensmitteleinzelhandel an der Berliner Straße“ aufgestellt worden.

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin hat in ihrer 12. öffentlichen Sitzung am 22.07.2025 mit Beschluss Nr. 113/12/2025 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 „Lebensmittelmarkt an der Berliner Straße“ im OT Hennickendorf beschlossen. In gleicher Sitzung ist mit Beschluss Nr. 115/12/2025 der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 46 „Lebensmittelmarkt an der Berliner Straße“ als Satzung beschlossen worden.

    Im Vollzug des § 6 Abs. 1 BauGB wurde die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin dem Landkreis Märkisch-Oderland – Bauordnungsamt – als höherer Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Mit Bescheid vom 04.09.2025 (Az.: 63.30/02981-25) hat die höhere Verwaltungsbehörde die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 19.05.2025 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 BauGB genehmigt.

    • 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 46 „Lebensmittelmarkt an der Berliner Straße“