Achtung

Baden und Springen an der Stolpbrücke sind verboten und lebensgefährlich

In den vergangenen Wochen wurde vermehrt beobachtet, dass an der Stolpbrücke über den Stolpkanal (Rüdersdorfer Gewässer) geschwommen, gebadet und von der Brücke ins Wasser gesprungen wird.

Wir möchten eindringlich darauf hinweisen, dass dies verboten und mit erheblichen Gefahren verbunden ist.

Die Stolpbrücke liegt in einem Kurvenbereich der Wasserstraße. Dadurch können sich Schiffe nähern, ohne dass sie von Schwimmerinnen und Schwimmern rechtzeitig gesehen werden. Es besteht die Gefahr schwerer Kollisionen mit der Schifffahrt.

Hinzu kommt: Das Springen von Brücken ist grundsätzlich lebensgefährlich. Die Höhe des Sprungs, unbekannte Wassertiefen, Strömungen oder im Wasser befindliche Hindernisse können zu schwersten Verletzungen führen. Bereits ein einziger Sprung kann lebenslange Folgen haben – beispielsweise schwere Wirbelsäulenverletzungen bis hin zur Querschnittslähmung – oder im schlimmsten Fall tödlich enden.

Nach der BinnenSchifffahrtsstraßen-Ordnung (§ 8.10) ist das Schwimmen, Baden und Springen an Brücken sowie jeweils 100 Meter vor und hinter Brücken ausdrücklich verboten.

Liebe Eltern: Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Gefahren und weisen Sie sie darauf hin, dass das Baden und Springen an der Stolpbrücke lebensgefährlich ist.

Liebe Kinder und Jugendliche: Mut bedeutet nicht, ein Risiko einzugehen. Bitte verzichtet auf das Springen von der Brücke und nutzt zum Schwimmen ausschließlich dafür vorgesehene Badestellen. So schützt ihr euch und andere.

All das betrifft natürlich auch ausdrücklich alle anderen Brücken im Gemeindegebiet!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.