Заява на отримання ліцензії для агентів з нерухомості, кредитних брокерів, забудовників, будівельних наглядачів та управителів житлової нерухомості

  • Короткий текст

    • Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung
    • Erlaubnispflichtig ist die Vermittlung von Darlehensverträgen (außer Immobiliardarlehen für Verbraucher; hierfür gilt § 34i GewO); die Tätigkeit als Immobilienmakler; die Verwaltung von Wohnimmobilien oder gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern sowie die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen
    • Wohnimmobilienverwalter müssen im Erlaubnisverfahren eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
    • Nach Erlaubniserteilung: Weiterbildungspflicht für bestimmte folgende Gewerbetreibende und deren bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende Beschäftigte (Immobilienmakler; Verwalter von Wohnimmobilien und gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern)
    • Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt oder mit Auflagen verknüpft werden
    • Відповідальність: Залежить від законодавства відповідної держави
  • Повний текст

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig anbieten möchten:

    • Die Vermittlung von Immobilien
    • Die Vermittlung von Darlehensverträgen (außer Immobiliardarlehen für Verbraucher),
    • Die Verwaltung von Wohnimmobilien oder gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern
    • Die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen.

    In diesem Sinne müssen Sie eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie beispielsweise eine der folgenden Tätigkeiten ausüben wollen:

    • Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Vermittlung des Verkaufs, der Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
    • Vermittlung gewerblicher Räume sowie von Wohnräumen, d.h. alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung (außer Unterkunftsvermittlung).
    • Vermittlung von Darlehen (außer Immobilienfinanzierung für Verbraucher).
    • Planung oder Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung fremder Vermögenswerte (z.B. mit Vermögen von Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte). Hierbei macht es keinen Unterschied, ob Sie gegenüber Vertragspartnern im eigenen Namen auftreten (Bauträger), oder ob Sie erkennen lassen, dass Sie für einen Dritten handeln (Baubetreuer). In Betracht kommen etwa das Stellen eines Bauantrages, die Beauftragung von Architekten und Handwerkern, sowie die Beschaffung und der Abruf von Finanzierungsmitteln, der Abschluss von Versicherungen, die Kalkulation späterer Mieten etc.).
    • Verwaltung von vermieteten Wohnungen oder des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne Wohnungseigentumsgesetzes. Verwalter sind Sie beispielsweise, wenn Sie
    • Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchführen und für die Durchsetzung der Hausordnung sorgen;
    • вживати заходів, необхідних для належного утримання та ремонту спільного майна;
    • організовувати та отримувати всі платежі та послуги, пов'язані з поточним управлінням спільним майном;
    • розпоряджатися зібраними коштами.

    Keine Erlaubnis ist erforderlich bei:

    • Kreditinstituten, für die eine Erlaubnis nach KWG erteilt wurde und deren Zweigstellen, Unternehmen darstellen.
    • Kapitalverwaltungsgesellschaften, für die eine Erlaubnis nach dem Kapitalanlagegesetzbuchs erteilt wurde.
    • Gewerbetreibende, die Darlehen lediglich zur Finanzierung der von ihnen erbrachten Warenverkäufe oder Dienstleistungen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
    • Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die nach dem Kreditwesengesetzes Darlehen zwischen Kreditinstituten vermitteln dürfen, soweit sich ihre Tätigkeit nach der Gewerbeordnung auf die Vermittlung von Darlehen zwischen Kreditinstituten beschränkt und
    • dem Abschluss von Verträgen über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden im Sinne des Bürgerlichen Gesetzesbuchs oder die Vermittlung solcher Verträge.

    Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen benötigen Sie eine andere, gesonderte Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge sind entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer.

  • Правова основа(и)

  • Необхідні документи

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort.

    Підтвердження впорядкованого фінансового стану

    • зазвичай для жителів Німеччини:
      • Витяг з реєстру боржників
      • Довідка з суду про неплатоспроможність
      • Сертифікат з податкових питань (з податкової інспекції)
    • якщо ви проживаєте за кордоном: документи з вашої країни, які підтверджують ваше впорядковане фінансове становище

    Підтвердження організаційно-правової форми компанії:

    • з головним офісом у Німеччині:
      • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister bzw. dem Genossenschaftsregister
    • якщо компанія базується за кордоном: документи з країни доміцилію, що підтверджують організаційно-правову форму

    Доказ особистої надійності:

    • Якщо ви проживаєте в Німеччині:
    • Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
    • Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges zur Vorlage bei einer Behörde
    • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Wohnsitzland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

    Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie die personenbezogenen Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere) bzw. beantragen (z.B. Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung). Für die juristische Person benötigen Sie zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung.

    Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Reichen Sie für jede dieser Personen ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen ein.

    Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalter tätig sein möchten, müssen Sie noch einen Nachweis zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens EUR 500.000 für jeden Versicherungsfall und EUR 1.000.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres vorlegen.

    Erlaubniserweiterung (Eine bestehende Erlaubnis für eine Person / Unternehmen wird im Rahmen des §34c der Gewerbeordnung erweitert):

    Erweitern Sie den Tätigkeitsumfang Ihrer Erlaubnis nach § 34 c GewO innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung der Erlaubnis findet das vereinfachte Verfahren seine Anwendung und es müssen nicht mehr alle benötigen Unterlagen eingereicht werden.

    Erforderliche Unterlagen für den Erweiterungsantrag für Wohnimmobilienverwalter:

    • Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung zusätzlich für den beantragten erweiterten Erlaubnisumfang

    Sofern die Erlaubniserteilung länger als 3 Monate zurückliegt, sind für den Erweiterungsantrag noch folgende Nachweise und Bescheinigungen beizubringen:

    • Auszug aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)
    • Bescheinigung in Steuersachen
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals (§ 882b ZPO)
    • Bestätigung des Insolvenzgerichts zur Insolvenzfreiheit
    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, soweit eine Eintragung vorliegt
  • Передумови

    • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen einer in § 34c Abs.2 Nr.1 GewO aufgeführten Straftat verurteilt wurden.
    • Ви живете у впорядкованих фінансових обставинах: Проти вашого майна не відкрито провадження у справі про неплатоспроможність або не відмовлено у відкритті провадження у зв'язку з недостатністю активів.
    • Wenn Sie als Wohnimmobilienverwalter tätig sein möchten, benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens EUR 500.000 für jeden Versicherungsfall und EUR 1.000.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
  • Витрати (збори, витрати тощо)

    Базується на відповідній шкалі адміністративних зборів федеральної землі або на положеннях про збори органів влади, відповідальних за це згідно із законодавством федеральної землі.

    Земля Бранденбург:

    Für die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO wird eine Verwaltungsgebühr von 612,00 EUR oder 696,00 EUR im Fall Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Wohnimmobilienverwaltergewerbes erhoben (Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie [MWAEGebO] Ziffern 2.2.6 ff.).

    Довідка про несудимість: 13,00 євро

    Витяг з центрального торгового реєстру: 13,00 євро

  • Процедура

    Після того, як ви подасте заяву і всі документи будуть готові, компетентний орган перевірить, чи ви відповідаєте всім вимогам.

    Якщо ви виконаєте всі вимоги, ви отримаєте дозвіл.

    Ви можете розпочати роботу тільки після отримання дозволу.

    Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.

  • Дедлайни

    Die Erlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein.

    Wenn Sie eine Erlaubnis für eine Tätigkeit als Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter beantragt haben, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen (§ 42 Abs.2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz) über Ihren Antrag entschieden hat (§ 6 a Abs. 1 GewO).

    Водночас, ви повинні повідомити орган, відповідальний за реєстрацію бізнесу, про початок діяльності.

  • Примітки (особливості)

    Nur bzgl. Immobilienmakler sowie Wohnungsverwalter:

    Während der Ausübung der Tätigkeit sind Sie verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren jeweils weiterzubilden. Das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Sofern Sie einen Ausbildungsabschluss als Immobilienkaufmann oder einen Weiterbildungsabschluss als geprüfter Immobilienfachwirt erworben haben, beginnt die Weiterbildungsverpflichtung erst drei Jahre nach Erwerb des jeweiligen Abschlusses. Nachweise zur Weiterbildung müssen Sie fünf Jahre aufbewahren und bei entsprechendem Verlangen der zuständigen Behörde vorlegen.

    Als Baubetreuer und Bauträger besteht nach der Makler- und Bauträgerverordnung die Pflicht zur Durchführung einer jährlichen Prüfung.

    Als Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer haben Sie besondere Buchführungs-, Aufzeichnungs-, Informations- und Anzeigepflichten.

    Nur bzgl. Wohnungsverwalter:

    Sie müssen eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 500.000 € für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres aufrechterhalten.

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  • Відповідальний офіс

    Місцеві регуляторні органи (№ 1.17 Додатку 1 до Розділу 1 (1) Постанови про відповідальність у торговельному праві [Gewerberechtszuständigkeitsverordnung - GewRZV]).

    Обов'язки місцевих регуляторних органів виконують місцеві органи влади, незалежні муніципалітети, муніципалітети об'єднань, муніципалітети співуправління та незалежні міста (Розділ 3 Закону про регуляторні органи - OBG).

  • Статус запису в бібліотеці

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  • Заявки / Форми


Відповідальні відділи

Відповідальні працівники