Rejestracja pobytu

  • Krótki tekst

    Informationen für die 115

    - Diese Dienstleistung steht grundsätzlich als OD - Online Dienst zur Verfügung.
    - Hinweise zum Prozess für Fragen die nicht Fallabschließend beantwortet werden können:
    o Fachliche Fragen: Weiterleitung an die jeweilige Kommune (bekannter 2ndL)
    o Technische Fragen: Weiterleitung an das Ministerium des Innern und für Kommunales

    Voraussetzungen
    Sie haben eine neue alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Brandenburg bezogen.

    • Bei Einzug in eine neue Wohnung muss sich die meldepflichtige Person anmelden
    • Frist: 2 Wochen
    • Gebühren: keine
    • Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Pełny tekst

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.

  • Podstawa(y) prawna(e)

    § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html

    § 21 ust. 4 federalnej ustawy o rejestracji (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html

    § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html

    § 24 ust. 1 federalnej ustawy o rejestracji (BMG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html

    Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)

    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm

  • Wymagane dokumenty

    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:

    • Personaldokumente aller betroffenen Personen
    • Vollmacht(en) bei Mitanmeldung

    o des nicht verheirateten Partners

    o von volljährigen Kindern

  • Wymagania wstępne

    Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

  • Koszty (opłaty, wydatki itp.)

    brak

  • Procedura

    Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

  • Czas przetwarzania

    Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

  • Terminy

    Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.

  • Uwagi (funkcje specjalne)

    Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

  • Pisanie na maszynie

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  • Odpowiedzialne biuro

    Meldebehörden der kreisfreien Städte; amtsfreien Gemeinde; des Amtes oder der Verbandsgemeinde

  • Aplikacje / Formularze


Odpowiedzialne działy

Odpowiedzialni pracownicy

  • Pan F.ReimerUrząd rejestracyjny
  • Pani S.SuerlandUrząd rejestracyjny