Die Gemeinden haben neben der Beachtung von Bundes- und Landesrecht (im Baugesetzbuch und in der Brandenburgische Bauordnung) die Möglichkeit, in kommunalen Satzungen das Bauen und Gestalten vor Ort mit zu beeinflussen. Dies sind beispielsweise Bebauungspläne, Sanierungsgebiete aber auch Gestaltungs- oder Denkmalbereichssatzungen.
Mit entsprechender Begründung können die Gemeindevertreter per Beschluss in räumlich abgegrenzten Bereichen Gestaltungsvorschriften festlegen, die die regionalen oder lokalen Besonderheiten schützen und hervorheben. So werden in historisch geprägten Ortsteilen z.B. oft rote Dachziegel festgeschrieben oder bestimmte Dachaufbauten wie Satellitenantennen oder große, das Dach komplett abdeckende Photovoltaikanlagen zur stadtbildprägenden Seite hin untersagt. Auch die Farbgebung der Gebäude oder Materialien (Bsp. Landhofsiedlung in Rüdersdorf) können vorgegeben sein. Damit wird Historisches erhalten und eine ortstypische Gestaltungskultur gepflegt.
Grundstückseigentümer, die Bauvorhaben und Umgestaltungen planen, können sich im Bauamt darüber informieren, ob für ihr Grundstück eine kommunale Satzung gilt. Trifft das zu, ist das Vorhaben mit dem Bauamt abzustimmen. Dieses erteilt eine entsprechende Genehmigung.
Informationen aus dem Bauamt
Gestaltungssatzungen
OT Lichtenow:
Für den historischen Dorfkern des OT Lichtenow (Rundling um die Dorfkirche) wurde bereits 2000 die Satzung „über die Gestaltung von baulichen Anlagen und Werbeanlagen im Bereich des historischen Dorfkernes Lichtenow“ (Gestaltungssatzung) beschlossen. Ziel dieser Satzung ist es, den zusammenhängenden dörflichen Charakter zu erhalten und zu sichern bzw. zur Gestaltung des Straßen- und Ortsbildes beizutragen.
Die Satzung gilt für die äußere Gestaltung von Neubauten oder Änderungen vorhandener baulicher Anlagen jeder Art, von Freiflächen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten.
Rüdersdorf:
Zur Erhaltung und Gestaltung des Orts- und Straßenbildes der Landhofsiedlung in Rüdersdorf-Kalkberge wurde 1993 die Gestaltungssatzung zum Denkmalbereich „Landhofsiedlung“ in Rüdersdorf-Kalkberge beschlossen. Ziel dieser Satzung ist es, den Bestand der Wohnhäuser und Stallgebäude, den historischen Siedlungsgrundriss und das äußere Erscheinungsbild mit den baulichen Anlagen in der ursprünglichen Gestalt zu sichern.
Informationen zum genauen Inhalt der Gestaltungssatzungen erhalten Sie nach telefonischer Terminvereinbarung in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, im Bauamt, Puschkinstraße 5. Sie finden die Satzungen auch auf unserer Internetseite www.ruedersdorf.de.
Rüdersdorf und OT Hennickendorf:
In den Sanierungsgebieten Rüdersdorf „Ortszentrum“ und Hennickendorf „Ortskern“ gelten Gestaltungsrichtlinien. Bei beabsichtigten gestalterischen Änderungen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bauamt, Frau Meinhard (Tel.: 033638-85 204 oder E-Mail: simone.meinhard@ruedersdorf.de) auf, um das Vorhaben abzustimmen. Ein formloser Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung ist der richtige Weg.
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