Mit der letzten Änderung des Baugesetzes (BauGB) durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“, rechtskräftig seit 13.05.2017, sind die Städte und Gemeinde verpflichtet, künftig den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen auch in das Internet der Gemeinde einzustellen. Dies regelt neu § 4a Abs. 4 BauGB. In Rüdersdorf bei Berlin erfolgte die öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung im Bürgerbüro bisher im Amtsblatt der Gemeinde. Dies wird fortgesetzt.
Die Veröffentlichung auf der Homepage bietet die Gemeinde zusätzlich an. Sie finden künftig die aktuell ausliegenden Unterlagen unter der Rubrik Aktuelles im Unterverzeichnis Bauleitplanung.