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Information des Ordnungsamtes zur Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

Seit der Erhöhung der Kosten für die Behandlung von Tieren durch die neue Gebührenordnung für Tierärzte nehmen Hinweise auf trächtige Katzen zu oder es wird der Wunsch an das Ordnungsamt herangetragen, Katzen kastrieren zu lassen. Füttern wolle man sie weiterhin.

Um Rechtssicherheit zu schaffen, hat die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin im Rahmen der Ordnungsbehördlichen Verordnung eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen beschlossen.

So heißt es im Paragraf 6 der Verordnung in den Absätzen 3 und 4 wie folgt:

(3) Diejenigen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt zu kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für Katzen mit einem Lebensalter unter 5 Monaten. Als Besitzer/in einer Katze im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

(4) Für Zuchtkatzen können auf schriftlichen Antrag Ausnahmen von der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht nach Abs. 3 zugelassen werden, sofern bei der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin eine entsprechende Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

Somit müssen alle Katzen, welche Freigang haben, ab sofort vom Besitzer der Katze kastriert und mit einem Mikrochip versehen werden.

Eine unkontrollierte Vermehrung von Katzen führt zu großem Leid für die Tiere und gefährdet am Ende sogar Hauskatzen:

  • Verwilderte Katzen sind aufgrund der erschwerten Lebensbedingungen anfälliger für Krankheiten, bspw. kann sich die Katzenseuche ungehindert verbreiten – dies gefährdet gleichzeitig die Freigänger-Katzen.
  • Oftmals leben wilde Katzen in Gruppen, dies erhöht die Möglichkeit zur Verbreitung übertragbarer Krankheiten und unkontrolliertem/kranken Nachwuchs

Stabilisiert sich die Population der herrenlosen Katzen, so kann der Tierschutzverein der Gemeinde eine bessere medizinische Versorgung gewährleisten. Die Lebensqualität sämtlicher freilebenden Katzen, egal ob herrenlos oder freilaufend, verbessert sich dadurch deutlich

Ausnahmen gelten für Zuchtkatzen. Hiermit sind natürlich nicht nur „Rassekatzen“ gemeint, sondern alle Katzen, mit denen kontrolliert und verantwortungsvoll gezüchtet werden soll. Diese Ausnahmen müssen beim Ordnungsamt schriftlich beantragt werden und die Kontrolle und Versorgung der Nachzucht nachgewiesen werden.

Wir bitten um Beachtung und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung. Bitte richten Sie diese an ordnungsamt@ruedersdorf.de.