Im Rahmen der Amtshilfe für das Land Brandenburg veröffentlicht die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin in der Anlage Bodenreform-eigentümer und deren ehemaligen Bodenreformgrundstücke.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Urteil vom 07. Dezember 2007 (Az.: V ZR 65/07) entschieden, dass die vor dem 03. Oktober 2000 geübte Praxis des Landes Brandenburg in Bezug auf Grundstücke aus der Bodenreform, deren Eigentümer bzw. Erben dem Land zum damaligen Zeitpunkt unbekannt waren, nicht rechtmäßig war.
Das BGH-Urteil enthält – über den entschiedenen Einzelfall hinaus – die Feststellung, dass die dem Land damals unbekannten Eigentümer oder deren Erben ihr Eigentum durch die vom Land Brandenburg erklärte Auflassung nicht verloren haben, da die Auflassung nichtig ist.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg bittet deshalb alle benannten Eigentümer bzw. deren Erben, sich möglichst schnell beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam zu melden, um die Möglichkeit einer Rückauflassung zu klären.
Die vom Land Brandenburg eingerichtete Hotline lautet:
Tel.: 0331-58181-381
Fax: 0331-58181-199
E-Mail: info@blb.brandenburg.de