Bekanntmachung zur öffentlichen Beteiligung
Während der üblichen Öffnungszeiten kann er bei der Kreisverwaltung im Amt für Landwirtschaft und Umwelt bei der Unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden, oder auch im Internet unter: https://www.maerkisch-oderland.de/leben-wohnen/wohnen/landwirtschaft-umwelt-tier/unterenaturschutzbehoerde.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 4 Absatz 5 Satz 3 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz die beteiligten Behörden und die betroffene Öffentlichkeit zu dem Entwurf des Landschaftsrahmenplan eine schriftliche Stellungnahme bis zum 18. Juni 2026 an den Landkreis Märkisch Oderland richten. Die in der Stellungnahme vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Hierfür kann die E-Mail naturschutz@landkreismol.de genutzt werden, sowie die Postanschrift der Kreisverwaltung:
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Untere Naturschutzbehörde
z.Hd. Fr. Lange
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Entsprechend bittet der Landkreis um Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der öffentlichen
Auslegung.
Was ist ein Landschaftsrahmenplan?
Gemäß § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes stellt der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Märkisch
Oderland die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege dar. Ziel ist es, laut § 1 des Bundesnaturschutzgesetz, Natur und Landschaft auf Grund ihres
eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen zu schützen.

